Sieben Jahre nach massiven Angriffen auf Einsatzkräfte der Polizei in Leipzig stehen erneut mutmaßliche linksextreme Gewalttäter vor Gericht. Es geht um ein Verfahren, das schon vor Jahren von einem Eklat überschattet wurde.
Leipzig. Sieben Jahre nach massiven Angriffen auf Einsatzkräfte der Polizei in Leipzig stehen erneut mutmaßliche linksextreme Gewalttäter vor Gericht. Es geht um ein Verfahren, das schon vor Jahren von einem Eklat überschattet wurde.
Rückblick: Am Rande der Neonazi-Demo „Recht auf Zukunft“ am 17. Oktober 2009 attackieren zunächst Rechtsradikale die Beamten, auch der damalige Polizeipräsident Horst Wawrzynski wird leicht verletzt. Die Demo wird aufgelöst, auch die meisten der 2000 Gegendemonstranten ziehen daraufhin friedlich ab. Doch einige Linksextreme greifen später Polizeifahrzeuge mit Pflastersteinen an, ein Beamter wird verletzt, der Sachschaden geht in die Tausende. Auch vermeintliche Neonazis werden an diesem Tag überfallen und verprügelt.
Die sechs Angeklagten im Alter zwischen 26 und 30 Jahren – sie stammen überwiegend aus gutbürgerlichen Elternhäusern, sind Studenten, Verkäufer oder Fitnesstrainer – sollen an den Gewalttaten in wechselnder Besetzung beteiligt gewesen sein. Im Urteil des Amtsgerichts vom Dezember 2013 ist von einer „Reihe von schwerwiegenden Straftaten“ die Rede. Drei Beschuldigte wurden zu 15 Monaten Haft verurteilt, einer zu 19 Monaten, jeweils auf Bewährung. Der jüngste Angeklagte bekam 100 Stunden gemeinnützige Arbeit aufgebrummt, ein Angeklagter wurde freigesprochen.
Weil sowohl Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hatten, landete der Uralt-Fall nun am Landgericht. Zum Auftakt am Dienstag erklärte ein Verteidiger, ein Freispruch habe „zwingend zu erfolgen“. Aufgrund der erheblichen Verzögerung des Verfahrens, die seiner Ansicht nach die Justizbehörden zu verantworten hätten, müsse die Kammer eher damit beschäftigt sein, wie die Belastungen für die Angeklagten zu kompensieren seien. Eine Anwältin beantragte deshalb gar die Einstellung des gesamten Verfahrens.
Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass die Verzögerungen nicht allein der Justiz anzulasten seien. So war im März 2012 ein Prozess am Amtsgericht geplatzt, als fünf Verteidiger während der Hauptverhandlung geschlossen den Sitzungssaal im Amtsgericht verließen (die LVZ berichtete). Auslöser war ein Streit mit der zuständigen Amtsrichterin, ein Befangenheitsantrag war die Folge. Eine Einstellung des Verfahrens lehnte die 2. Strafkammer am Dienstag ab, am Freitag wird der Prozess fortgesetzt.
Von Frank Döring