Dresden. Der Prozess gegen Lutz Bachmann wird fortgesetzt. Nachdem der Pegida-Mitbegründer Anfang Mai durch das Amtsgericht Dresden wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9 600 Euro verurteilt wurde, steht nun das Berufungsverfahren an. Am Freitag teilte das zuständige Landgericht Dresden mit, dass die Hauptverhandlung für den 23. November ab 9 Uhr festgesetzt wurde. Ein weiterer Termin ist demnach für den 30. November vorgesehen.
Bachmann stand vor Gericht, weil er 2014 auf einer Facebook-Seite mehrere Beiträge gepostet haben soll, in denen er Flüchtlinge als „Gelumpe“, „Dreckspack“ und „Viehzeug“ bezeichnete. Gegen das Urteil hatten sowohl der Angeklagte als auch die eine höhere Strafe fordernde Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Anders als bei dem Termin im April wird Bachmann dieses Mal auf seine „Anonymisierungsbrille“ verzichten müssen. In einer sogenannten „Sitzungspolizeilichen Anordnung“ listet das Gericht mehrere Verbote auf und schreibt unter anderem: „Das Tragen von Kleidungsstücken oder Gegenständen, die geeignet sind, eine Identitätsfeststellung zu erschweren oder zu verhindern (Gesichtsschleier, Sonnenbrillen, „Schwarze-Balken-Brille“ o.ä.) ist im Sitzungssaal nicht gestattet.“ (szo/mja)