Politiker-Strafanzeige wegen Beleidigung führt zu Hausdurchsuchung
Von Peter Mühlbauer
Die Grünen präsentieren sich derzeit als Partei einer "Säuberung" des Internets: Gestern wurde bekannt, dass der Hamburger Justizsenator Till Steffen der Fachministerkonferenz des Bundesrats am 17. November eine Beschlussvorlage unterbreiten will, die vorsieht, dass so genannte "Shitstorms" künftig als "bandenmäßige Straftaten" gewertet werden, wenn darin "illegale Inhalte" vorkommen. Letzteres könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Politiker in einem Vergleich eine Beleidigung sehen oder wenn mit einer grafischen Parodie oder einem Text-Mem gegen deutsches Urheberrecht verstoßen wird (was derzeit sehr häufig der Fall ist).
"Hate Speech", so der Grünen-Politiker zur Hamburger Morgenpost, "wirke" nämlich vor allem dann, "wenn sich viele beteiligen" - und das lasse "das Strafrecht bisher unberücksichtigt", weshalb er Handlungsbedarf sieht und meint: "So wie die Situation aktuell ist, darf sie nicht bleiben." Darüber hinaus möchte der über europäischen Naturschutz promovierte Jurist über die Länderkammer erreichen, dass Soziale Medien und Forenanbieter "Schadensersatz" zahlen müssen, wenn sie "Hasskommentare" nicht sofort löschen. Woran sich der "Schaden" dabei bemessen soll, ist unklar. Außerdem schwebt ihm vor, dass ausländische Unternehmen deutsche "Zustellungsbevollmächtigte" für Klagen benennen und "Löschquoten" veröffentlichen müssen.
Strafanzeige dreier Grünen-Politiker wegen Beleidigung führt zu Hausdurchsuchung
Kurz vorher war hatte Haus- und Bürogemeinschaftsdurchsuchungen beim baden-württembergischen AfD-Politiker Dubravko Mandic für Schlagzeilen gesorgt. Sie gehen der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe zufolge auf fünf Strafanzeigen wegen Beleidigung zurück, die unter anderem von den Grünen-Politikern Claudia Roth, Anton Hofreiter und Cem Özdemir gestellt wurden.
Diese hatten sich durch ein von ihrem politischen Gegner auf seiner Facebook-Seite gepostetes Mashup-Bild beleidigt gefühlt, in dem der serbischstämmige Rechtsanwalt auf einem Foto vom Nürnberger Kriegsverbrecherprozess die Köpfe der österreichischen Nationalsozialisten Ernst Kaltenbrunner und Arthur Seyss-Inquart durch die der bayerischen Grünen Roth und Hofreiter ersetzt und auf den Kopf des ehemaligen Reichsaußenministers Joachim von Ribbentrop den des Grünen Özdemir gepastet hatte, der in schwarz-grünen Koalitionsspekulationen als Anwärter auf das Amt des Bundesaußenministers gehandelt wird.
Von Angela Merkel, Joachim Gauck, Sigmar Gabriel und anderen Politikeren, deren Köpfe ebenfalls auf die Körper von Nationalsozialisten montiert wurden, liegen angeblich keine Strafanzeigen vor. Anzeigen der ebenfalls betroffenen Politiker Joseph Fischer (Grüne) und Ralf Stegner (SPD) werden bislang nur von Mandic behauptet, aber von der Staatsanwaltschaft bislang nicht bestätigt.
Ob die Hausdurchsuchung als Reaktion auf das inzwischen gelöschte Bild, dessen Veröffentlichung Mandic nicht bestritt, rechtmäßig war, steht noch nicht fest. Artikel 13 des Grundgesetzes erlaubt Hausdurchsuchungen lediglich bei "Gefahr im Verzug", bei "Lebensgefahr für einzelne Personen" und "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung". Eine einschüchternde Wirkung dürfte die Maßnahme aber unabhängig von ihrer Verhältnismäßigkeit entfaltet haben.
Der Meinung, dass die Maßnahme unverhältnismäßig war, zeigten sich Mandic und Markus Frohnmaier, der baden-württembergische Landesverbandssprecher der AfD, der in einer Pressemitteilung von einer "polemisch-satirisch überspitzten Kritik" sprach und fragte: "In der Türkei werden Leute für Meinungsäußerungen wie die von Herrn Mandic regelmäßig eingesperrt. Wollen Frau Roth und Konsorten jetzt türkische Verhältnisse auch in Deutschland?" Die Grünen-Bundestagsfraktion verteidigte die Strafanzeigen dagegen und meinte, man stelle sich "klar gegen Hass und Hetze".
Kauder will Facebook mit 50.000-Euro-Bußgeldern drohen
Dieser Tenor ist aktuell auch der vieler Politiker in der SPD und der Union, deren Fraktionsvorsitzender Volker Kauder im gestern erschienenen Spiegel fordert, man solle Facebook mit Bußgeldern in Höhe von 50.000 Euro drohen, damit das Unternehmen die IP-Adressen von Nutzern herausgibt, die "anstößige Kommentare" gepostet haben. Die "Zeit der runden Tische" ist seinen Worten nach "vorbei" und seine "Geduld zu Ende".
Zu Ende scheint auch die Zeit der relativen Redefreiheit, die in Westdeutschland seit Ende der 1960er Jahre herrschte und deren Dämmerung bereits zu spüren war, als der SPD-Kanzler Gerhard Schröder gegen Spekulationen über seine Haare vorging (vgl. Was Osama bin Laden und Gerhard Schröder nicht gemeinsam haben). Heute ähnelt die Situation wieder der in den 1950er Jahren: Damals ermöglichte es ein durch einen speziellen "Ehrenschutz für Personen im öffentlichen Leben" verschärftes Strafrecht Justizminister Thomas Dehler (FDP) beispielsweise, mit einem (wahrscheinlich unfreiwilligen) quod erat demonstrandum zu reagieren, indem er eine Zeitung anzeigte, die geschrieben hatte, der Politiker wolle auf Gewerkschafter "mit Zuchthausdrohungen losgehen" (vgl. Der deutsche Erdoğan).
Wie heute standen auch damals häufig Theologen und Fromme in der ersten Reihe der Zensurforderer - möglicherweise auch deshalb, weil sie unterbewusst auch eigene Glaubensvorstellungen gegen eine Realität verteidigen wollen, die mit diesen nur bedingt vereinbar ist.