Unverhohlene Drohungen

Erstveröffentlicht: 
20.10.2016

Ein sogenannter Reichsdeutscher verschickte Schreiben mit abenteuerlichen Forderungen. Nun muss er in Haft.

 

Wahrscheinlich hatte Richter Jochen Meißner von der Schießerei in Bayern gewusst, bei der zwei Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos verletzt wurden. Ein 49-jähriger Reichsdeutscher hatte am Mittwochmorgen wohl mit Gewalt den Einzug seiner Waffen verhindern wollen.

 

Zimperlich ist auch Volker Schöne nicht, ein Reichsdeutscher, der ehemals in Bärwalde bei Radeburg wohnte und dort Anführer des „Deutschen Polizeihilfswerks“ (DPHW) war. Er wurde am Mittwoch am Amtsgericht Dresden wegen versuchter Nötigung und Amtsanmaßung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt – ohne Bewährung.

 

Richter Meißner begründete sein Strafmaß mit der Verteidigung der Rechtsordnung. Von Schöne, der die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht respektiere, und dessen Lebensprinzip es sei, solche Straftaten zu begehen, gehe eine erhebliche Wiederholungsgefahr aus. „Ob Sie ein Reichsbürger sind oder nicht – mir ist völlig egal, wie Sie das nennen“, so Meißner. Bei der Klärung der Personalien zu Beginn der Verhandlung antwortete Schöne auf die Frage, ob er Deutscher sei: „Wenn Sie das so nennen wollen.“ Er habe nie behauptet, Reichsbürger zu sein.

 

Schönes Fall beginnt spätestens im November 2012. Damals versuchte er gemeinsam mit bis zu 20 Mittätern, in Bärwalde eine Zwangsvollstreckung auf seinem Grundstück zu verhindern. Ein Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen wurde von der Gruppe namens DPHW an seiner Arbeit gehindert und festgehalten. Der Versuch, ihn zu fesseln, scheiterte. 40 Minuten dauerte es, bis die echte Polizei eintraf – doch die nahm zunächst irrtümlich den Gerichtsvollzieher fest, ehe die Beamten verstanden, dass die polizeiähnlich Uniformierten vom DPHW die Kriminellen waren. Der Gerichtsvollzieher wurde erheblich traumatisiert.

 

Als Anführer dieser Aktion verurteilte das Amtsgericht Meißen Schöne im Januar 2016 wegen Freiheitsberaubung und Nötigung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Im Juni erhielt er im Berufungsprozess am Landgericht Dresden eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft ging in Revision – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Parallel zu den damaligen Ermittlungen soll Schöne ab 2013 versucht haben, die Zwangsvollstreckung seines Hofs und Ermittlungen gegen ihn zu verhindern. Dazu schrieb er dutzendfach Briefe, garniert mit Unterlassungsaufforderungen, Rechnungen, Mahnungen, Schuldscheinen und Pfandbriefen – ausgestellt auf US-Dollar-Beträge im zweistelligen Millionenbereich – adressiert an hochbetagte Nachbarn und Biet-Interessenten aus Bärwalde.

 

Meistens jedoch erhielten Amtspersonen diese Schreiben: ein Polizist, ein Gerichtsvollzieher, ein Amtsrichter und die Chefin des Finanzamtes aus Meißen und nicht zuletzt Hans Strobl, der Präsident des Amtsgerichts Dresden. Schöne versandte seine Post wiederholt auch an die Privatadressen seiner Opfer. Geholfen hat das alles zwar nichts, denn Schöne hatte keinerlei Ansprüche auf diese Forderungen. Allerdings, das haben nun auch die Aussagen von zehn Zeugen im Prozess ergeben, hatte Schöne manchen Adressaten mit seinen Millionen-Forderungen gehörig erschreckt. Präsident Strobl berichtete etwa, er habe wegen einer USA-Reise geprüft, ob ihm eine Verhaftung drohe.

 

Weiter soll der Angeklagte einen Schuldschein selbst „notariell“ beglaubigt haben – mit einem Stempel samt sächsischem Staatswappen und der Aufschrift „Volker Schöne Notar in Sachsen“.

 

Schöne machte keine Angaben zu den Vorwürfen. Er lebe inzwischen bei seiner Freundin in Bad Gottleuba-Berggießhübel, sei arbeitslos und erhalte monatlich 150 Euro von seinen Eltern. Mehr habe er nicht. Sein Verteidiger Jürgen Saupe erklärte, Schöne habe die Schreiben verfasst und auch den Stempel eingesetzt.

Nach einem Rechtsgespräch stellte das Gericht einen Großteil der angeklagten 29 Fälle versuchter Nötigungen ein. Acht Taten blieben übrig und die Sache mit dem falschen Stempel.

 

Verteidiger Saupe forderte eine Geldstrafe von 210 Euro (70 Tagessätze), der Staatsanwalt 2 000 Euro (200 Tagessätze). Richter Meißner ließ sich von diesen Plädoyers auf Geldstrafen nicht beeindrucken. Mit seinen rechtswidrigen Forderungen habe Schöne bewusst eine Drohkulisse aufgebaut, angesichts dieser hohen Beträge sollten die Betroffenen ins Fürchten kommen. Das habe erst einmal gewirkt, so Meißner.