Das sächsische Landeskriminalamt hat schon 19 000 Menschen erfasst. Daran gibt es nun Kritik.
Dieser Kriminalfall sorgt zurzeit für Schlagzeilen: Fast 30 Jahre nach dem Mord an einer jungen Frau im Vogtland klagt die Staatsanwaltschaft Zwickau jetzt einen 61-jährigen Tatverdächtigen an (SZ berichtete). Möglich machte das die Auswertung einer einst am Tatort gefundenen DNA-Spur. Ein Prüfverfahren, das von der Polizei immer erfolgreicher genutzt wird.
Laut Innenminister Markus Ulbig (CDU) ist die Zahl der Fälle, bei denen ein DNA-Abgleich einen Zusammenhang zwischen gesicherten Spuren oder zu einer konkreten Person bestätigt, zuletzt deutlich gestiegen. Kam es dabei von 2012 bis 2014 zu höchstens 1158 Treffern jährlich, waren es im vergangenen Jahr bereits 1 459. Das teilte Ulbig in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mit.
Die absolut meisten Treffer werden demnach bei den Ermittlungen zu Diebstahlsdelikten erzielt. Ein DNA-Abgleich ist aber auch vergleichsweise oft bei Sexualstraftaten, Rauschgiftdelikten oder bei Fällen von Körperverletzung sowie von Raub und Erpressung erfolgreich.
In die zentrale deutsche Datenbank, die das Landeskriminalamt für Überprüfungen nutzt, hat Sachsen mit Stand Juni 2016 die DNA-Muster von 19 335 namentlich bekannten Personen eingestellt. Zudem speichert man dort eine geringere Anzahl von Spuren, die noch nicht zugeordnet werden konnten. Über diese bundesweite Datenanalysedatei hat die sächsische DNA-Erfassungsstelle letztlich Zugriff auf insgesamt 1,15 Millionen solcher Datensätze.
Das Landeskriminalamt verweist darauf, dass für die Speicherung von DNA-Mustern klare gesetzliche Vorgaben gelten. So sei die jeweilige Speicherfrist direkt abhängig von der damit verbundenen Straftat. Eine Verlängerung der Fristen ist prinzipiell möglich, erfordert aber für jeden Einzelfall eine genaue Überprüfung. Dabei hätten Betroffene eine Einspruchsmöglichkeit. Im Falle einer Verlängerung der DNA-Speicherung würden zudem auch kürzere Prüfintervalle für diese Maßnahme gelten. Dennoch gibt es nun Kritik an diesem Verfahren. Die Leipziger Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Linke) warnt angesichts der über 19 000 in Sachsen erfassten Personen vor einer „biologischen Vorratsdatenspeicherung“. Die Erforderlichkeit der Speicherung müsse kritisch überprüft werden und die Polizei müsse aufhören, dieses Mittel so exzessiv zu nutzen, fordert Nagel. Schließlich handele es sich bei DNA-Entnahmen um einen schweren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Menschen und in die informationelle Selbstbestimmung. Da ein Großteil der Entnahmen zudem nicht auf Kapitalverbrechen entfalle, sei zu klären, ob hier Aufwand und Nutzen wirklich in einem sinnvollen Verhältnis stehen.