Suhl: Verfahren wegen Körperverletzung gegen Stefan Fahrenbach eingestellt

Stefan Fahrenbach am 08. Juni auf einer Thügida Demonstration in Suhl

Am Montag, den 19. September, verhandelte das Suhler Amtsgericht in der Strafsache gegen den Neonazi Stefan Fahrenbach, der sich wegen Körperverletzung zu verantworten hatte und zum Prozess selbst – aufgrund einer Krankschreibung – nicht erschienen ist. Die Verhandlung dauerte weniger als eine halbe Stunde und endete mit der Einstellung des Verfahrens.

 

Ende November letzten Jahres wurde eine NoSügida-Aktivistin im Suhler Wohngebiet Aue II von Stefan Fahrenbach bedroht und zusammengeschlagen. Am Nachmittag des 24. November schlug und trat Fahrenbach mehrfach auf die Nazigegnerin ein. Weiterhin bedrohte er sie, ihre Familie umbringen zu wollen, wenn sie sich weiter an den Gegenprotesten gegen Sügida und Co. beteilige. Diese Drohung erweiterte er auf alle Gegendemonstranten, die gegen die Nazis in Suhl auf die Straße gehen. Zuletzt ließ er sich es nicht nehmen zu betonen, dass es ihm nichts ausmache, Nazigegner auf offener Straße anzugreifen, da er selbst mit einem Bein im Knast stehen würde. Der Nazischläger nahm nicht nur an mehreren Sügida- und Thügida-Aufmärschen teil, sondern sitzt derzeit – neben 14 weiteren Angeklagten – am Landgericht Erfurt im sogenannten Ballstädtprozess wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung auf der Anklagebank. Im Frühjahr 2014 überfielen mehrere vermummte Neonazis eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt, zehn Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Seit Ende letzten Jahres wird den Neonazis in Erfurt der Prozess gemacht.

Im Vorfeld der Verhandlung legte Fahrenbach gegen den erhaltenen Strafbefehl, der 30 € zu 50 Tagessätzen vorsah, Einspruch ein, sodass am 19. September die mündliche Hauptverhandlung, nach dem diese mehrmals verschoben wurde, vor dem Suhler Amtsgericht eröffnet wurde. Der Angeklagte tauchte vor Gericht nicht auf, weil er krank sei. Auf Nachfrage bei der Ärztin wurde allerdings klar gestellt, dass er lediglich arbeitsunfähig, aber nicht verhandlungsunfähig sei, sodass er vor Gericht unentschuldigt fehlte. Allerdings konnte der Prozess auch ohne den Angeklagten stattfinden. Er ließ sich von dem Schmalkaldener Anwalt Alexander Held vertreten, der sich in Neonazikreisen als Anwalt bereits einen Namen gemacht hat. Im Prozess um den Überfall auf die Kirmesgesellschaft in Ballstädt vertritt Held den Angeklagten Tony Steinau, der mit Nazidevotionalien, welche bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden, und der neusten Thor-Steinar-Kollektion aus seiner Gesinnung vor Gericht keinen Hehl macht. Bundesweit dürfte Held mittlerweile als einer der stellvertretenden Anwälte von Ralf Wohlleben im NSU-Prozess bekannt sein. Held gab zu Beginn bekannt, dass der Einspruch gegen einen Strafbefehl bezüglich einer anderen Strafsache zurückgenommen wird. Vermutlich handelt es sich dabei um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Nachgang einer Thügida-Demonstration am 17. August 2015 in Suhl zum Todestag von Rudolf Heß, als Fahrenbach wegen Vermummung festgenommen worden ist. Weil dieser Strafbefehl von 90 Tagessätzen a 30€ höher liege, als der Strafbefehl wegen der Körperverletzung, führte dieser Umstand zur Einstellung des Verfahrens. Dem Antrag, Fahrenbach die Kosten der Nebenklage aufzuerlegen, wurde stattgegeben.

Nicht nur vor dem Hintergrund des laufenden Ballstädt-Verfahrens ist das Urteil nicht nachvollziehbar, sondern auch weil es sich bei Fahrenbach um einen mehrfach vorbestraften Gewalttäter handelt. Es nicht hinnehmbar, dass ein Neonazischläger unbestraft prügelnd und drohend durch Suhl laufen kann, ohne dafür Konsequenzen befürchten zu müssen. Nicht einmal sein fehlendes Erscheinen vor Gericht hatte Folgen. Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass die Thüringer Justiz Neonazis mit Samthandschuhen anfasst, während sie wie in Gotha mit voller Härte gegen Antifaschisten vorgeht. Was am Ende bleibt, ist, dass der Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten mit einer höheren Strafe bemessen wird, als eine Körperverletzung, bei der das Opfer bedroht, mehrfach getreten und geschlagen wurde. Damit wurde selbst im Nachgang gegenüber dem Opfer des Übergriffs noch einmal nachgetreten.