Freispruch für mutmaßliches Mitglied von „Terror Crew Muldental“

Erstveröffentlicht: 
20.09.2016

Zeugen, die sich nicht erinnern. Handyfotos, die die Unschuld des Angeklagten beweisen sollen. Am Ende bleiben im Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der rechten „Terror Crew Muldental“ Zweifel und es gibt einen Freispruch.

 

Grimma. Ein mutmaßliches Mitglied der rechten „Terror Crew Muldental“ ist vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Aus Sicht des Amtsgerichts Grimma blieben zu viele Zweifel an einer Tatbeteiligung des 26-Jährigen. Es sei nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen, dass dieser an einer Schlägerei am Himmelfahrtstag 2013 in Bennewitz bei Wurzen beteiligt gewesen sei, begründete Richter Ralph Kehe am Dienstag die Entscheidung.

 

Der Angeklagte selbst hatte in der Verhandlung angegeben, an jenem Tag nicht vor Ort gewesen zu sein. Vier Zeugen, die am Tattag verletzt worden waren, sagten aus, sie könnten sich nicht an das Geschehen erinnern. Dass die Zeugen aus Angst geschwiegen hätten, sei nicht auszuschließen, sagte der Richter. Es könne sein, dass Druck auf sie ausgeübt worden sei. „Aber ich weiß es nicht“, betonte Kehe.

 

Besonders verwundert zeigten sich Richter und Staatsanwalt über die nahezu gleich lautenden Aussagen der Zeugen. „Bei mir ist der Eindruck der Absprache entstanden“, stellte Kehe klar. Dass sich einer der Zeugen nicht einmal daran erinnern wollte, bei der Anfertigung eines Phantombilds mitgewirkt zu haben, sei nicht nachvollziehbar. So blieben Zweifel an der Unschuld des Angeklagten.

 

Daran könnten auch die Handyfotos nichts ändern, die ein von der Verteidigung berufener Zeuge präsentierte. Diese sollten beweisen, dass der Angeklagte zur Tatzeit weit von Bennewitz entfernt den „Männertag“ gefeiert hatte. Ob die Daten auf dem Handy manipuliert seien, könne er nicht feststellen, so der Richter. Dies müsse er aber auch nicht, weil die vorliegenden Aussagen eine Verurteilung ohnehin nicht zugelassen hätten. So bleibe letztlich der von Staatsanwalt und Verteidiger geforderte Freispruch.