Abgedämmt und dann verdrängt ... Verdrängung von MieterInnen durch Energetische Modernisierung am Beispiel Pankow

Im Jahr 2013 wurde bei der Mietrechtsreform unter der schwarz-gelben Bundesregierung die Energetische Sanierung als Modernisierungsmaßnahme im § 559 BGB eingeführt.
Die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnraum können und werden in den meisten Fallen zu 11% pro Jahr auf die MieterInnen umgelegt. Diese Modernisierungsumlage ist in § 559 BGB geregelt. Eine Modernisierungsmieterhöhung kann der Vermieter verlangen bei baulichen Veränderungen in der Wohnung, die den Wohnwert (z. B. einen Balkon) erhöhen oder eine nachhaltige Energieeinsparung bewirken. Ob sich die Energieeinsparung für die MieterInnen rechnet, ist egal. Auch nach der Finanzierung der Baumaßnahme kann der Vermieter die höhere Miete weiter kassieren.
Ein Rechenbeispiel: Modernisierungskosten = 1000 Euro. 1000 Euro x 11:100:12=9,17 Euro pro Monat. Nach 10 Jahren also 9,17x12x10 hat der Vermieter 1100,40 Euro eingenommen und den Wert seiner Immobilie auf Kosten des Mieters erhöht. Bei einer Erhöhung des Wohnwerts hat der Mieter noch etwas direkt davon, bei einer energetischen Sanierung in der Regel nicht, da die Baukosten oft die Energieeinsparungen bei weitem übertreffen.
Die energetische Sanierung kommt vor allem bei noch günstigen Mietwohnungen zum Einsatz. Sie ist zu einem Werkzeug geworden, um BestandsmieterInnen aus ihren Mietwohnungen zu verdrängen. Das führt auch zu einem generellen Anstieg des Mietspiegels.
Noch gibt es aufgrund der Kürze der Zeit keine allgemeinen Zahlen, wie viele MieterInnen nach energetischer Sanierung ihre Wohnungen verlassen mussten, weil sie sich die neue Miete nicht mehr leisten konnten.

Stadtsoziologe Christoph Schiebe hat die "Verdrängung von Bestandsmieter*innen durch Modernisierungsumlage" in Pankow untersucht. Er wird von seiner Forschungsarbeit berichten und zu welchen Ergebnissen er gekommen ist.
Rechtsanwältin Carola Handwerg gehört dem AK Mietrecht im „Republikanischen Anwältinnen und Anwälte Verein e. V.“ (RAV) an. Der RAV fordert die Streichung des § 559 BGB, welche die Modernisierungsumlage regelt.

 

Moderation: Fabian Kunow


Diese Abendveranstaltung ist eine Kooperation von Helle Panke e. V. - Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin und dem Republikanischen Anwältinnen und Anwälte Verein e. V. (RAV)

 

Findet in Helle Panke Kopenhagener Str. 9 10437 Berlin statt!