Im Jahr 2013 wurde bei der Mietrechtsreform unter der schwarz-gelben
Bundesregierung die Energetische Sanierung als Modernisierungsmaßnahme
im § 559 BGB eingeführt.
Die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnraum können und werden in
den meisten Fallen zu 11% pro Jahr auf die MieterInnen umgelegt. Diese
Modernisierungsumlage ist in § 559 BGB geregelt. Eine
Modernisierungsmieterhöhung kann der Vermieter verlangen bei baulichen
Veränderungen in der Wohnung, die den Wohnwert (z. B. einen Balkon)
erhöhen oder eine nachhaltige Energieeinsparung bewirken. Ob sich die
Energieeinsparung für die MieterInnen rechnet, ist egal. Auch nach der
Finanzierung der Baumaßnahme kann der Vermieter die höhere Miete weiter
kassieren.
Ein Rechenbeispiel: Modernisierungskosten = 1000 Euro. 1000 Euro x
11:100:12=9,17 Euro pro Monat. Nach 10 Jahren also 9,17x12x10 hat der
Vermieter 1100,40 Euro eingenommen und den Wert seiner Immobilie auf
Kosten des Mieters erhöht. Bei einer Erhöhung des Wohnwerts hat der
Mieter noch etwas direkt davon, bei einer energetischen Sanierung in der
Regel nicht, da die Baukosten oft die Energieeinsparungen bei weitem
übertreffen.
Die energetische Sanierung kommt vor allem bei noch günstigen
Mietwohnungen zum Einsatz. Sie ist zu einem Werkzeug geworden, um
BestandsmieterInnen aus ihren Mietwohnungen zu verdrängen. Das führt
auch zu einem generellen Anstieg des Mietspiegels.
Noch gibt es aufgrund der Kürze der Zeit keine allgemeinen Zahlen, wie
viele MieterInnen nach energetischer Sanierung ihre Wohnungen verlassen
mussten, weil sie sich die neue Miete nicht mehr leisten konnten.
Stadtsoziologe Christoph Schiebe hat die "Verdrängung von
Bestandsmieter*innen durch Modernisierungsumlage" in Pankow untersucht.
Er wird von seiner Forschungsarbeit berichten und zu welchen Ergebnissen
er gekommen ist.
Rechtsanwältin Carola Handwerg gehört dem AK Mietrecht im
„Republikanischen Anwältinnen und Anwälte Verein e. V.“ (RAV) an. Der
RAV fordert die Streichung des § 559 BGB, welche die
Modernisierungsumlage regelt.
Moderation: Fabian Kunow
Diese Abendveranstaltung ist eine Kooperation von Helle Panke e. V. - Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin und dem Republikanischen Anwältinnen und Anwälte Verein e. V. (RAV)
Findet in Helle Panke Kopenhagener Str. 9 10437 Berlin statt!