Unmut über Abschiebungs-Flyer des Flüchtlingsrates

Erstveröffentlicht: 
13.09.2016

Sachsens Ausländerbeauftragter Geert Mackenroth hat den sächsischen Flüchtlingsrat kritisiert. Hintergrund ist ein Flyer, in welchem Flüchtlingen Tipps gegeben werden, wie sie ihre Abschiebung verhindern können. Der sächsische Flüchtlingsrat hatte außerdem geplante Termine für Massenabschiebungen veröffentlicht. Mackenroth sagte MDR SACHSEN, er erwarte, dass sich der Verein an die geltenden Gesetze halte und nicht zu Ungehorsam aufrufe.

 

Mackenroth erinnerte daran, dass einer Abschiebung ein rechtsstaatliches Verfahren vorausgehe und Gegenwehr fatal sei. Zudem verwies er auf die Möglichkeit einer Prüfung durch die Härtefallkommission. 

 

Flüchtlingsrat kann Aufregung nicht nachvollziehen


Ein Sprecher des Flüchtlingsrates sagte dem MDR, die Asylsuchenden seien lediglich auf ihr Recht auf verbalen Widerstand hingewiesen worden. Die Betroffenen seien aufgefordert worden, sich nicht gewalttätig zur Wehr zu setzen.

Thomas Hoffmann, beim Flüchtlingsrat für Öffentlichkeitsarbeit zuständig, konnte die Aufregung nicht nachvollziehen. Die Termine für Abschiebungen seien einer öffentlich zugänglichen Internetseite aus Baden-Württemberg entnommen. "Es ist allgemein bekannt, dass wir uns auch für das Bleiberecht von Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten einsetzen", sagte er auf Anfrage. Der Flüchtlingsrat wies zugleich Behauptungen zurück, der Flyer sei aus Fördermitteln des Freistaats finanziert worden. Das sei allein mit Mitteln der Hilfsorganisation Pro Asyl geschehen. "Unser Fehler war nur, dass wir das auf dem Flyer nicht kenntlich gemacht haben." In der Online-Version des Flyers habe man die strittige Passage unterdessen entfernt.

 

Aktuelle Zahlen Am 31. Juli 2016 gab es laut sächsischem Innenministerium in Sachsen 6.501 Ausreisepflichtige. Abgeschoben wurden bis dahin 2.398 Menschen.

Massive Probleme gibt es nach wie vor bei der Abschiebung in die sogenannten Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien. Weil die Herkunftsländer kaum mit den deutschen Behörden kooperieren, scheitern viele Rückführungen. Wie das Innenministerium auf eine Kleine Anfrage der AfD Anfang September mitteilte, wurden von Januar bis Juli 2016 insgesamt 54 Ausreisepflichtige in die "Maghreb-Staaten" abgeschoben - 51 nach Tunesien und drei Personen nach Algerien. 718 ausreisepflichtige Tunesier hielten sich zu dem Zeitpunkt noch in Sachsen auf.