Protest gegen Pegida - Staatsanwaltschaft Dresden: Parole gegen Abschiebung nicht strafbar

Erstveröffentlicht: 
12.09.2016

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat mehrere Verfahren gegen Pegida-Gegner eingestellt. Diese hatten im Januar die Parole „Solidarität muss praktisch werden, Feuer und Flamme den Abschiebebehörden“ gerufen. Die Polizei hatte diesen regelmäßig bei linken Demos skandierten Spruch damals plötzlich als Aufforderung zur Straftat bewertet.

 

Dresden.  Die Staatsanwaltschaft Dresden hat mehrere Verfahren gegen Pegida-Gegner eingestellt. Diese hatten im Januar die Parole „Solidarität muss praktisch werden, Feuer und Flamme den Abschiebebehörden“ gerufen. Die Polizei hatte diesen regelmäßig bei linken Demos skandierten Spruch damals plötzlich als Aufforderung zur Straftat bewertet und Personalien von vier Rufern aufgenommen.

 

Dem erteilte die Staatsanwaltschaft nun eine klare Absage, vermeldet der Rechtsanwalt Mark Feilitzsch. Das skandieren der Parole sei nicht strafbar. Es sei lediglich eine politische Meinungsäußerung und kein Aufruf zur Straftat. Zudem, so die Staatsanwaltschaft habe die Polizei rechtswidrig gehandelt, indem sie die Parole untersagt hatte.