NSU-Prozess: Die unglaublichen 78

Erstveröffentlicht: 
01.09.2016

Hat der NSU mehr Taten begangen als bislang bekannt? Das Bundeskriminalamt ließ nun Dutzende ungeklärte Fälle überprüfen. Das Ergebnis erstaunte mehrere Anwälte im NSU-Prozess.

 

Es ist ein Satz mit Wucht: "Die Idioten haben jemanden angeschossen." Mit "Idioten" waren die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gemeint.

 

Ralf Wohlleben soll diesen Satz nach einem Telefonat mit den beiden irgendwann vor Mitte August 2000 zu Carsten S. gesagt haben. So jedenfalls erinnert sich Carsten S. im Sommer 2013 im NSU-Prozess. Und so sagt er es auch wenig später bei einer Vernehmung durch das Bundeskriminalamt (BKA). Bis heute ist unklar, was für ein Vorfall das gewesen sein soll. Gibt es eine bislang unbekannte Tat der damals untergetauchten Neonazis?

 

"Hoffentlich nicht mit der Waffe", habe Carsten S. damals gedacht. Carsten S. meint die Pistole mit Schalldämpfer, die er mutmaßlich mithilfe von Wohlleben für Mundlos und Böhnhardt beschafft und ihnen im Frühjahr 2000 in Chemnitz übergeben hat. Mit der Waffe haben Mundlos und Böhnhardt neun Männer türkischer und griechischer Herkunft erschossen. Deswegen sind Wohlleben und Carsten S. im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen angeklagt.

 

Nun sagte Kriminaloberkommissar Christoph S. als Zeuge vor dem Oberlandesgericht München aus. Der BKA-Beamte hat bei allen Landeskriminalämtern nach unaufgeklärten Taten mit Schusswaffengebrauch gefragt, die zum NSU passen könnten - eingegrenzt auf den Zeitraum zwischen dem 26. Januar 1998, dem Tag des Untertauchens von Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe, und Mitte August 2000.

 

Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg übermittelte 17 ungeklärte Straftaten mit Schusswaffengebrauch, Bayern zwei, Nordrhein-Westfalen neun, Berlin acht, Sachsen-Anhalt 35, Hessen vier und Niedersachsen drei - insgesamt 78 Fälle. Die anderen Bundesländer meldeten keine solchen Fälle.

 

Der BKA-Mann wertete die 78 Straftaten aus und kam zu der Erkenntnis, "dass sämtliche mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht dem von Carsten S. geschilderten Sachverhalt zuzuordnen sein dürften". Die jeweilige Art und Weise der Tatbegehung, die Auswahl der Opfer, die Tatorte, die genutzten Waffen und die Täterbeschreibungen durch Zeugen sprächen "im konkreten Einzelfall gegen eine Täterschaft des NSU".

 

"Nachgefragt haben wir da nicht"


Richter Manfred Götzl hakte nach. Welche Tatorte hätten denn das BKA veranlasst, die mutmaßlichen NSU-Terroristen als Täter auszuschließen? Welche Täterbeschreibungen von Zeugen? BKA-Mann S. nannte Spielhallen, Privatwohnungen und Gewerbegebiete als Beispiele für Tatorte, die seiner Ansicht nach nicht zum bekannten Vorgehen von Mundlos und Böhnhardt passten. Auch Beschreibungen der Täter durch Zeugen als "südländisch" habe er als nicht zum NSU passend erachtet.

 

Er habe lediglich kurze Schilderungen der infrage kommenden Taten zur Bewertung erhalten, sagt der BKA-Mann. Nähere Informationen habe er nicht bekommen. Einige Akten seien aus Datenschutz-Gründen nicht mehr vorhanden gewesen. "Gab es Nachfragen von Ihrer Seite?", fragte Richter Götzl mehrmals. Die Antwort des Zeugen war immer dieselbe: "Nein."

 

Unter den 78 gemeldeten Taten seien "hauptsächlich Tötungsdelikte" gewesen. Zum Beispiel Berlin. Die acht von dort genannten Fälle seien allesamt ungeklärte Morde. Wie dies zu der Frage nach Taten mit "angeschossenen", nicht erschossenen Opfern passe, fragt Nebenklagevertreter Sebastian Scharmer den Zeugen. Sei mal nachgefragt worden, ob das LKA Berlin die Kriterien eventuell falsch verstanden habe? "Nein", sagt der BKA-Zeuge, "nachgefragt haben wir da nicht." Die Auswahl der Fälle habe allein in der Verantwortung der Landeskriminalämter gelegen.

 

Halbherzige Aufklärung?


Einige Nebenklagevertreter und Verteidiger zeigten sich nach der Aussage des Zeugen gleichermaßen erstaunt. Opferanwalt Björn Elberling sagte: "Dass keine passende Tat gefunden wurde, heißt angesichts des Vorgehens ganz bestimmt nicht, dass eine solche Tat nicht stattgefunden hat." Sein Fazit: "Eine mögliche weitere Straftat hat sehr leicht durchs Raster fallen können." Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke sagte: "Ich rege an, dass der Senat die Bundesanwaltschaft ersucht, Ermittlungen nach einheitlichen und sachgerechten Kriterien anzustellen - und nicht nach freiem Ermessen der Landeskriminalämter".

 

Tatsächlich entsteht an diesem Tag der Eindruck, das BKA habe lediglich halbherzig gesucht. Dabei hatte die Behörde bereits nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 und vor der Aussage von Carsten S. im Sommer 2013 aus eigenem Antrieb nach möglichen weiteren Taten gesucht. Auch damals erfolglos.

 

Vom BKA selbst ist zu früheren Bemühungen an diesem Tag nichts zu hören. Nicht vom Zeugen vor Gericht. Nicht von der Pressestelle. Dort verweist man an die Bundesanwaltschaft, die wiederum zurück an das BKA verweist. Von dort heißt es schließlich, man könne dazu ad hoc keine Angaben machen.

 

Es war dann Carsten S., der in seiner Aussage eine Tat mit dem NSU in Verbindung brachte, die nicht Teil der Anklage war. Vor Gericht sagte er nämlich nicht nur, dass Mundlos und Böhnhardt jemanden angeschossen hätten. Er sagte auch, dass sie ihm gegenüber einen Sprengstoffanschlag in Nürnberg erwähnt hätten. Diesen sogenannten Taschenlampen-Anschlag rechnen die Ermittler inzwischen dem NSU zu.