Pro Chemnitz: Fraktionschef rechtskräftig verurteilt

Erstveröffentlicht: 
22.08.2016

Martin Kohlmann wirft der Justiz Bestrafung aus politischen Gründen vor

 

Im Strafverfahren gegen den Vorsitzenden der Stadratsfraktion von Pro Chemnitz, Martin Kohlmann, hat das Oberlandesgericht Dresden die Revision des Angeklagten teilweise zurückgewiesen. Damit ist Kohlmann in zwei Fällen rechtskräftig verurteilt, und zwar wegen Steuerhinterziehung sowie Hausfriedensbruch. In zwei weiteren Anklagepunkten, nämlich wegen Beleidigung und Verwahrungsbruch, muss der Prozess am Chemnitzer Landgericht neu aufgerollt werden. Erst wenn auch diese beiden Verfahren abgeschlossen sind, soll eine Gesamtstrafe gebildet werden, sagte Gerichtssprecherin Daniela Stricker der "Freien Presse".

 

Kohlmann war im Sommer vergangenen Jahres vom Chemnitzer Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte der 39-Jährige, der in Chemnitz als Anwalt tätig ist, Rechtsmittel eingelegt. Der Fall kam im Januar vor das Landgericht, dort wurde das Urteil bestätigt, die Höhe der Geldstrafe aber reduziert. Da Kohlmann erneut Revision gegen seine Verurteilung beantragte, mussten die vier Fälle nun vor dem Oberlandeslandesgericht verhandelt werden.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft Kohlmann vor, im November 2014 Diensträume eines Chemnitzer Polizeireviers unberechtigt betreten und anschließend mehrere Polizisten beleidigt zu haben. Zudem soll er dem Finanzamt mehrere tausend Euro an Umsatzsteuer aus seiner Tätigkeit als Fraktionsgeschäftsführer im Stadtrat vorenthalten haben. Des weiteren soll er eine Gerichtsakte nicht fristgerecht an die Justiz zurückgegeben haben.

 

Kohlmann selbst bezeichnet die Verfahren als "Witz", die Höhe des ergangenen Strafmaßes sei "auffallend", weil es im Vergleich mit ähnlichen Fällen "weit überschritten" wurde. Zudem wirft er Staatsanwaltschaft und Justiz eine Verurteilung aus politischen Gründen vor. Wörtlich sagte er: "Bei einigen Handelnden kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass politisch bedingte Antipathien eine ausschlaggebende Rolle spielen."