Facebook hat am Dienstag offenbar vorübergehend die Facebook-seite der islam- und asylfeindlichen Pegida-Bewegung gesperrt. Von Nachmittags bis Abends war die Seite nicht erreichbar.
Dresden. Facebook hat am Dienstag offenbar die Facebook-seite der islam- und asylfeindlichen Pegida-Bewegung gesperrt. Am Nachmittag war die Seite nicht erreichbar. Laut Pegida-Organisator Siegfried Däbritz habe Pegida Inhalte gepostet, die gegen die Facebook-Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards verstoßen. Gegen Abend war die Seite dann wieder im Netz. Pegida selber schrieb, dass Facebook die Seite „aufgrund eines organisierten, sogenannten ‚Meldemarathons‘ sperrte“.
Ende 2014 war die Seite erstmals kurz gesperrt worden. Auch die Köpfe der Pegida-Bewegung waren immer wieder wegen teils menschenverachtenden Postings kurz gesperrt.
Pegida selbst macht Justizminister Heiko Maaß (SPD) verantwortlich. Maas hatte am Wochenende Facebook orgeworfen, Zusagen im Kampf gegen Hassbotschaften nicht vollständig einzuhalten. In einem dem „Spiegel“ vorliegenden Brief an die Cheflobbyisten des Kommunikationskonzerns in Berlin und London verweist er auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe zum Thema Hetze im Netz.
„Das Ergebnis Ihrer Anstrengungen bleibt bisher hinter dem zurück, was wir in der Task Force gemeinsam verabredet haben“, zitiert das Nachrichtenmagazin daraus. „Es wird noch immer zu wenig, zu langsam und zu oft auch das Falsche gelöscht.“ Meldungen problematischer Beiträge durch Nutzer müssten genauso zügig und sorgfältig bearbeitet werden wie solche von Organisationen.
Indirekt droht Maas mit einer Regulierung auf europäischer Ebene. Er sei sich mit seinen EU-Kollegen einig, dass von Hassbotschaften „eine erhebliche Gefahr für den gesellschaftlichen Frieden“ ausgehe. „Je besser es den beteiligten Unternehmen hier gelingt, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, desto geringer ist der Bedarf für weitere Regulierung“, schrieb er den Angaben zufolge.
Maas hatte im September Facebook die Selbstverpflichtung abgenommen, wegen Volksverhetzung gemeldete Beiträge binnen 24 Stunden auf Grundlage des deutschen Rechts zu prüfen.