Hitler-Bilder und Hakenkreuze auf dem Handy

Erstveröffentlicht: 
08.07.2016

Das Landgericht Hagen versucht anhand von Handy-Fotos zu klären, ob die mutmaßlichen Brandstifter von Altena einen rassistischen Hintergrund haben. Die beiden Angeklagten hatten zugegeben, in einer Flüchtlingsunterkunft Feuer gelegt zu haben. Am Freitag (08.07.2016) nahm das Gericht die Bilder in Augenschein.

 

Es sind Bilder, die eigentlich nicht zu übersehen sind: Hitler-Bilder ohne Text, oder auch mit dem Aufruf: "Adolf bitte melde dich. Deutschland braucht dich". Frauen in erniedrigenden Posen, behinderte Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund - aber auch Hakenkreuze sind auf dem Handy des angeklagten Feuerwehrmannes.

 

"Skandal erster Ordnung"

 

Das Hagener Schwurgericht hat die Bilder, die den Behörden im Vorfeld des Prozesses nicht aufgefallen waren, am Freitag im Detail angesehen. So soll geklärt werden, ob bei den Angeklagten nicht doch ein rechtsradikaler Hintergrund offensichtlich ist. Denn dann wäre auch eine Verurteilung wegen Mordversuchs wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden aber nur wegen schwerer Brandstiftung angeklagt. Die Angeklagten haben bisher ausgesagt, sie hätten nur das Haus in ihrer Nachbarschaft unbewohnbar machen wollen. Die darin lebenden syrischen Flüchtlinge wollten sie demnach nicht gefährden.

 

Für die Anwälte der syrischen Opfer, die bei dem Brandanschlag im Oktober 2015 auf die Altenaer Flüchtlingsunterkunft zum Glück unverletzt blieben, ist die Sachlage klar: Die Handy-Bilder sind rassistisch und es sei "ein Skandal erster Ordnung, dass sich der Staatsschutz diese Bilder angesehen hat und ihm offenbar nichts daran aufgefallen ist", so Nebenklage-Anwalt Jost von Wistinghausen am Freitag im Landgericht Hagen.

 

Viele Fotos gelöscht

 

Der Staatsschutz hatte die Handys der Angeklagten im Vorfeld des Prozesses überprüft. Ein Beamter sagte vor Gericht aus, dabei habe er nichts "strafrechtlich Relevantes" entdeckt. Übersehen hat der Staatsschutz dabei aber offenbar nicht nur die rechten und diskriminierenden Bilder, sondern auch, dass einer der Angeklagten vor seiner Vernehmung bei der Polizei in großem Umfang Dateien von seinem Mobiltelefon gelöscht hatte.

 

Die gelöschten Bilder hat das Gericht aber rekonstruieren lassen. Sie werden bei einem der nächsten Prozesstage begutachtet. Danach und nach weiteren Zeugenvernehmungen hat das Gericht zu klären, ob die Angeklagten wegen Brandstiftung oder Mordversuchs verurteilt werden. Das Urteil soll am 19. August 2016 verkündet werden.