Kritik an Dresdner Ausländerbehörde

paragraphendschungel

In einer Pressemitteilung hat der Dresdner Ausländerrat die Wartezeit und die bürokratischen Hürden beim Thema Wohnen für Geflüchtete kritisiert und von der Dresdner Ausländerbehörde eine schnellere Aushändigung von Aufenthaltsdokumenten gefordert. Derzeit entscheidet im Normalfall das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einer Einzelfallentscheidung darüber, ob Menschen als schutzbedürftig gelten.

 

Obwohl sich die Wartezeit neu gestellter Asylanträge in den zurückliegenden Monaten deutlich verkürzt hat, warten viele Menschen oftmals schon seit mehr als einem Jahr auf ihre jeweilige Entscheidung.

 

Auch nach einer Anerkennung der Schutzbedürftigkeit geht das Warten weiter. Bis zur Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) durch die zuständigen Ausländerbehörde (ABH) vergehen nach Asad Mamedow, dem Leiter der Beratungsstelle des Ausländerrates, in Dresden noch einmal mehrere Monate. Schon jetzt beträgt die Wartezeit für einen Termin zur Antragsstellung bis zu fünf Monate. Wie Mamedow weiter erklärt, ist diese Situation „extrem belastend für die Betroffenen und verzögert nicht nur erheblich die weitere Integration, sondern auch den Familiennachzug, weil die deutschen Botschaften die Anträge von ihren Angehörigen bis zur Vorlage der erteilten Aufenthaltserlaubnis nicht bearbeiten.“

 

Bei ihrer anschließenden Suche nach einer geeigneten Wohnung ergeben sich weitere Probleme, denn bis zur Aushändigung der endgültigen Dokumente bekommen anerkannte Geflüchtete zunächst nur eine sogenannte Fiktionsbescheinigung (FB) mit der sie innerhalb von drei Monaten eine eigene Wohnung finden und den bis dahin vom Sozialamt bereitgestellten Wohnraum verlassen müssen. Finden sie innerhalb dieser kurzen Zeit keine Wohnung, haben sie oft nur noch die Wahl zwischen einer Gemeinschaftsunterkunft oder Obdachlosigkeit. Da mit der Ausstellung einer FB auch der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz endet, müssen sie Leistungen im Jobcenter beantragen, welches wiederum nur dann finanzielle Unterstützung gewährt, wenn die Kosten der Wohnung als „angemessen“ gelten.

 

Lehnt das Jobcenter eine Wohnung ab, beginnt die Suche nach einer geeigneten Wohnung erneut. Ein Problem ist außerdem, dass der Wohnungsmarkt mit finanzierbarem Wohnraum in Dresden in den letzten Jahren stetig kleiner geworden ist. Lediglich für jene Menschen, die über die Stadt Wohnungen vermittelt bekommen, ist die Lage insofern besser, als dass sie die für einen Einzug notwendige Angemessenheitsbescheinigung zentral über das Ortsamt Pieschen erhalten. „Eine Wohnungsvermittlung unter diesen Bedingungen“, so Mamedow weiter, „bleibt eine mitunter unlösbare Aufgabe. Für Sozialarbeiter_innen, Ehrenamtliche und geflüchtete Menschen selbst, ist das mittlerweile eine enorme Belastung“.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass in Dresden über die FB eine Wohnsitzauflage erteilt wird, was für viele der Menschen mit Schutzbedürftigkeit bedeutet, auch gegen ihren Willen eine Wohnung in Dresden suchen zu müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie selbst in einen anderen Ort wollen, weil dort zum Beispiel Familienangehörige leben oder aber auch die Arbeits- und Bildungschancen besser sind. Eine Praxis, die zuletzt durch das Deutsche Institut für Menschenrechte als „erheblichen Eingriff in Freizügigkeitsrechte“ gewertet worden war. In ihren Augen funktioniert Integration nur dann, wenn sie sich an den Interessen der Menschen orientiert.

 

In ihrem Fazit forderte der Ausländerrat die politisch Verantwortlichen angesichts bestehender Herausforderungen zu einer modernen Form der Integrationspolitik auf, welche nicht nur eine politische Steuerung im Blick hat, sondern auch die Selbstbestimmung und Chancen auf Ankommen, Bildung, Arbeit und Wohnen vor Ort stärkt. Gleichzeitig, so der Ausländerrat weiter, muss ganz praktisch in Strukturen und Personal investiert werden. „Die Warteschleife in der sich die Menschen, mit denen wir zu tun haben befinden, ist für Einzelne zermürbend und in der Fläche ein absolutes Integrationshemmnis. Deswegen müssen Geflüchtete unmittelbar nach ihrer Anerkennung und nicht erst nach mehreren Monaten einen Antrag auf nötige Aufenthaltsdokumente in der Dresdner Ausländerbehörde stellen können.“, so Mamedow abschließend.