Gericht verurteilt 23-Jährigen wegen Zeigen des Hitlergrußes

Erstveröffentlicht: 
30.05.2016

Bochum. Wegen des Ausführens des Hitlergrußes hat das Amtsgericht Bochum jetzt gegen einen 23-Jährigen eine Geldstrafe von 1.600 Euro verhängt.

 

Hitlergruß, Beleidigungen und fremdenfeindliche Ausdrücke – dafür wurden am Montag drei Angeklagte vor dem Amtsgericht Bochum verurteilt. Der ursprüngliche Anklagevorwurf der Volksverhetzung konnte allerdings nicht bestätigt werden.

Stark angetrunken und mit zusätzlichem Alkohol im Gepäck wollten die drei Angeklagten am 23. Mai 2015 auf das Gelände von „Kemnade in Flammen“, wurden allerdings am Eingang von dem Security-Personal abgewiesen; zumal einer der drei, ein 23-Jähriger aus Duisburg, mit einem Hogesa-Sweatshirt auftauchte – eine politische Gesinnung, die die Türsteher im Rahmen der Veranstaltung nicht akzeptierten. Der Duisburger ließ daraufhin seinen Aggressionen freien Lauf, indem er das Personal beleidigte und zwei Mal den Hitlergruß rief.

 

Tumultartige Szenen im Nachtbus

 

Gegen 23.30 Uhr waren die drei Angeklagten auf dem Rückweg, stiegen in den Bus CE31 Richtung Bochum Hbf ein. Dort kam es wieder zu tumultartigen Szenen, bei der eine 17-jährige Dunkelhäutige zur Zielscheibe wurde. „Baumwollpflückerin“ soll der 31-jährige Angeklagte aus Bochum gesagt haben, seine 27-jährige Freundin soll sie als „Affe“ beschimpft haben. Ein Bekannter von ihnen – der in einem separaten Verfahren angeklagt ist – soll der 17-Jährigen ins Gesicht gespuckt und ihr mit der Faust gegen die Stirn geschlagen haben.

Sowohl die 27-Jährige als auch ihr 31-jähriger Freund räumten ihre Beleidigungen vor Gericht ein und entschuldigten sich für ihr Verhalten: „Es tut mir leid, es hätte nicht eskalieren dürfen“, meinte die Angeklagte. Das Verfahren gegen das Paar wurde mit Auflagen eingestellt. So muss die Bochumerin je 375 Euro an die Landeskasse und an die Geschädigte zahlen; ihr Freund, der zurzeit arbeitslos ist, muss 100 Sozialstunden leisten.

Der vorbestrafte Duisburger, der am Montag mit Springerstiefeln und Tarnhose im Gerichtssaal erschien, wurde zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt. „Ich hätte mir gewünscht, dass sie heute verstehen, dass sie damals eine Grenze überschritten haben“, sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer.

Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.

 

Britta Prasse