Strafanzeige gegen Verantwortliche der Strahlenschutzkommission (SSK) erstattet

Pressemitteilung 9.02.10
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) hat gegen Verantwortliche der Strahlenschutzkommission (SSK) Strafanzeige erstattet. Dem Vorsitzenden der SSK, Prof. Dr. Rolf Michel, und vier weiteren namentlich genannten Beratern der SSK wird vorgeworfen, in verharmlosender Weise Freigrenzen für die beim Abriss von Atomanlagen anfallenden Abfälle festgelegt zu haben. Sie hätten dabei neuere wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, um die Abfallmengen, die in eine Atommülldeponie zu verbringen wären, zu verringern. Damit hätten die SSK-Verantwortlichen gegen den § 309 Strafgesetzbuch (StGB) - "Missbrauch durch ionisierende Strahlen" -  verstoßen.


Die Unterzeichner wurden jetzt von der Kripo als Zeugen geladen und brachten ihre Argumente noch einmal mündlich vor.

Das Fehlen eines Endlagers führt nach Ansicht der BI dazu, dass die  Grenzwerte für die Abrissabfälle aus Atomanlagen mit dem Ziel herabgesetzt wurden, um das Zwischenlagerproblem zu "entspannen". Diese Stoffe machen beim Rückbau eines Atomkraftwerks etwa 70% des Rückbauvolumens aus.

 

Entscheidend, so die BI, sei die große Gesamtaktivität dieser Abfälle, mit gefährlichen Folgen für Menschen, Tiere und die natürliche Umwelt. Freigemessene Abfälle wandern so auf normale Mülldeponien oder in Verbrennungsanlagen. Wird radioaktiver Müll auf einer Deponie abgekippt, wandern die Radionuklide spätestens nach 200 Jahren durch die nicht mehr vorhandene Bodenabdichtung ins Grundwasser. Im Fall der Verbrennung werden kurz- und langlebige Nuklide sofort über die Abluft der Müllverbrennungsanlagen übers Land verteilt.

Die Strahlenschutzkommission (SSK), ein wissenschaftliches Beratergremium des Bundesumweltministeriums, rechnete dagegen die anfallenden Mengen klein und meint, "Abfallmengen von deutlich mehr als 100 Tonnen pro Jahr" seien "auch bei Stillegungsprojekten lediglich einzelne Fälle" und beruft sich auf Änderungen im Abfallrecht und die "Weiterentwicklung des technischen Standes der Deponietechnik".


Ihre daraus abgeleitete Empfehlung ist die "Freigabe zur Beseitigung", was nichts anderes bedeutet, als dass Aktivitätskonzentrationen der Radionuklide weggerechnet werden und  der so freigegebene Müll aus dem Rückbau auf jeder Mülldeponie oder -verbrennungsanlage "entsorgt" werden kann. So empfehlen die Wissenschaftler beispielsweise, die Verbrennung von bis zu 1000 Tonnen des Transurans Curium pro Jahr freizugeben. Das Radionuklid hat eine Halbwertzeit von 340 Millionen Jahren.


Nach vorsichtiger vergleichbarer Berechnung, wie sie für die Festlegung von Freigrenzen angewandt wird, kommt die BI in ihrer Untersuchung der SSK-Empfehlungen zu geplanten unvorstellbar hohen Strahlenbelastungen: Bei der Freigabe von 1.000 Tonnen Curium zum Beispiel zur Strahlenbelastung einer Person von 10 Sievert pro Jahr - gegenüber der verbindlichen europäischen Richtlinie - EU Richtlinie Strahlenschutz 122 aus dem Jahr 2000 -   einer maximale Belastung von 0,000001 Sievert pro Jahr und Person!

Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: "Geht es nach diesen Empfehlungen, wird es eine Häufung von Strahlenerkrankungen nicht mehr in der Nähe von Atomkraftwerken geben, wie sie die Kinderkrebs (KIKK) -Studie festgestellt hat, sondern flächendeckend mit unabsehbaren Folgen. Wir sehen in den Empfehlungen der Wissenschaftler mindestens die leichtfertige Absicht, die Gesundheit anderer Menschen zu schädigen, wenn nicht gar ihren Tod zu verursachen und haben deshalb gegen die verantwortlichen Verfasser eine ausführlich begründete Strafanzeige gestellt."

Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg
Vorsitzende: Kerstin Rudek
Kontakt: kerstin.rudek@bi-luechow-dannenberg.de
Telefon: 0160 - 159 24 73

www.bi-luechow-dannenberg.de