23 Freiburger Strafverteidiger fordern Konsequenzen in der Affäre um den Freiburger Staatsanwalt und AfD-Landtagskandidaten Thomas Seitz. Er steht unter Beobachtung des Justizministeriums.
Vor Freiburger Gerichten tätige Strafverteidiger fordern Konsequenzen in
der Affäre um den wegen extremistischer Äußerungen umstrittenen
Freiburger Staatsanwalt und AfD-Landtagskandidaten im Wahlkreis Lahr,
Thomas Seitz. In einer Erklärung forderten sie am Mittwoch den Leitenden
Oberstaatsanwalt dazu auf, Seitz "von denjenigen Verfahren zu
entbinden, bei denen entsprechend seinen Äußerungen zu befürchten ist,
dass er Verfahrensbeteiligten nicht unvoreingenommen gegenübertritt".
In dem Schreiben, das der Badischen Zeitung vorliegt, heißt es, dass
Seitz die Gefahr der Vernichtung des deutschen Volkes beschwöre, den
Islam verunglimpfe und Bundesregierung und Parlamentarier des
Landesverrats bezichtige. Weiter schreiben die Unterzeichner: "Als
Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger verteidigen wir tagtäglich
Menschen mit Migrationshintergrund, islamischen Glaubens und Mitbürger,
die gesellschaftspolitische Auffassungen vertreten, die zu derjenigen
von Herrn Staatsanwalt Seitz in diametralem Gegensatz stehen." Insgesamt
23 Strafverteidiger haben sich demnach der Erklärung angeschlossen.
Derweil teilte das Justizministerium Baden-Württemberg mit, dass Seitz
seit Herbst 2015 unter Beobachtung steht. "Damals ergaben sich erste
Anzeichen im Verhalten und in den Verlautbarungen des Staatsanwalts, die
den Leitenden Oberstaatsanwalt als unmittelbaren Dienstvorgesetzten zu
einer dienstrechtlichen Beobachtung veranlassten", sagte ein Sprecher.
Zu diesem Zeitpunkt sei auch das Ministerium erstmals über Seitz und
seine Kandidatur für die AfD informiert worden.
In den vergangenen Wochen hätten sich durch die Presseanfrage der
Badischen Zeitung und Informationen von Abgeordneten neue Hinweise auf
eine mögliche Verletzung von Dienstpflichten ergeben. Die
Staatsanwaltschaft Freiburg prüft seither, ob die Voraussetzungen für
die Einleitung eines Disziplinarverfahrens erfüllt sind. Wann die
Prüfung abgeschlossen sein wird, ist einem Sprecher zufolge derzeit noch
nicht absehbar.