[L] Böller werfender Legida-Teilnehmer muss wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis

Erstveröffentlicht: 
27.02.2016

Auf dem Weg zu einer Legida-Kundgebung warf Robert G. (25) einen Böller in Richtung Gegendemonstranten. Dafür wurde er im Juni 2015 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem zeigte er einem Polizisten den Hitlergruß. Nun muss der Böllerwerfer ins Gefängnis – weil er bei laufender Bewährung mehrmals ohne gültigen Fahrschein mit der Straßenbahn unterwegs war.

 

Gemeinsam mit einigen Freunden hielt sich Robert G. (25) am 8. März 2015 im Hauptbahnhof auf. Dort bepöbelte er Polizisten, rief unter anderem: „Kommt her, zeigt doch, was ihr könnt!“ Auf dem Weg zur Straßenbahn griffen die Beamten zu und nahmen seine Personalien auf. Dabei äußerte der Angeklagte, ein Problem mit Polizisten zu haben. Als er wieder gehen durfte und sich Richtung Schwanenteich entfernte, drehte er sich noch einmal um und zeigte den Hitlergruß.

 

„Das war leider so“, bestätigte sein Rechtsanwalt Jürgen Kohlen, der vor Gericht eine Erklärung verlas. „Er ist aber nicht rechts. Er hat sich von dem Gedankengut entfernt.“ Auf Nachfrage von Richterin Martina Kadler-Orthen erklärte G., dass er aus der Szene ausgestiegen sei. Welche Szene das genau war, wollte er jedoch nicht sagen. Funktionsträger sei er nicht gewesen.

 

Zudem nutzte G. seit diesem Vorfall mehrmals die Straßenbahn ohne gültiges Ticket. Dies sei auf seine jahrelange Drogenabhängigkeit zurückzuführen gewesen, erklärte er. Fahrscheine habe er sich nicht leisten können. Im Laufe der Vernehmung stellte sich des Weiteren heraus, dass G. Ende Juni zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden war. Am 30. Januar 2015 hatte er auf dem Weg zu einer Legida-Kundgebung einen Böller in Richtung der Gegendemonstranten geworfen.

 

Der Umstand, dass er kurz nach Verhängung der Bewährungsstrafe mit der Erschleichung von Leistungen gleich wieder straffällig wurde, veranlasste die Staatsanwaltschaft, nun eine Freiheitsstrafe zu beantragen. Die kürzlich aufgenommene Aktivierungshilfe und Suchtberatung wirke sich kaum positiv aus, da diese Maßnahmen den Eindruck erweckten, nur in Anbetracht des bevorstehenden Verhandlungstermins begonnen worden zu sein.

 

Richterin Kadler-Orthen folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft weitgehend und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Monaten. Der Hitlergruß wurde dabei mit zwei Monaten bewertet. „Die Vielzahl an Straftaten dokumentiert, dass Sie nicht belehrbar sind.“ Gleichwohl wünschte sie dem Verurteilten eine positive Zukunft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.