[B] Landgericht contra Haftbefehl

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Neues im Fall Tobias P.

 

Am 15. Februar ist die Berliner Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschwerde vor dem Landgericht gescheitert. Sie hatte gefordert, den Haftbefehl gegen Tobias P. wieder in Vollzug zu setzen. Angesichts der schwachen Begründung, die Oberstaatsanwalt Thomas Schwarz verfasst hatte, verwundert es nicht, dass sie damit auch in der zweiten Instanz nicht durchgekommen ist. Dennoch bleibt es abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft nun kleinbei gibt, oder sich die Blöße gibt, bis vor das Kammergericht zu klagen. Die Richter am Kammergericht haben in jüngster Vergangenheit schon mehrfach bewiesen, dass sie beim Erlass von Haftbefehlen gegen linke Aktivisten keinen „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“ kennen.

 

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