Stasi-Debatte um AfD-Mann geht weiter

Erstveröffentlicht: 
21.01.2016
Spangenberg sprach im Geheimgremium

VON JÜRGEN KOCHINKE

 

Dresden. Die Debatte über die Verbindungen des AfD-Landtagsabgeordneten Detlev Spangenberg zur DDR-Staatssicherheit droht zu einer Endlosgeschichte zu werden. Gestern traf sich der sogenannte Bewertungsausschuss des Parlemantes erneut zur Sitzung in einem speziellen Geheimhaltungs-Raum des Landtags. Doch nach knapp zwei Stunden war alles schon vorbei – vorerst zumindest. Denn das Gremium vertagte sich, der nächste Termin soll Anfang Februar stattfinden.

 

Bei dem Fall geht es um die Spitzeltätigkeit des 71-jährigen Spangenberg, der unter dem Decknamen „Bruno“ von 1964 bis 1967 Berichte über seine NVA-Kameraden abgeliefert hat – als sogenannter Geheimer Informator (GI), wie IM in den sechziger Jahren lange Zeit hießen. Das zumindest belegen interne Akten, die im Bewertungsausschuss aufgetaucht sind.

 

Die Vorwürfe waren Anfang Januar bekanntgeworden, gestern nun hatte der AfD-Mann erstmals Gelegenheit, dazu intern Stellung zu nehmen. Was Spangenberg dem zehnköpfigen Gremium vorgetragen hat, soll sich weitgehend mit dem decken, was er schon vor Tagen auch gegenüber der Leipziger Volkszeitung betont hatte. Tenor: Er könne sich schlicht nicht mehr an eine Tätigkeit für dasMfS erinnern. Begründet hatte Spangenberg das damals damit, dass jene Vorfälle, die ihm jetzt zur Last gelegt werden, rund 50 Jahre zurückliegen. Und überhaupt seien die Vorwürfe laut Aktenlagen marginal.

 

Politisch brisant ist der Fall vor allem deshalb, weil der in Chemnitz geborene Spangenberg bisher als Stasi-Opfer galt. Grund: Er war im Jahr 1969 nach einem gescheiterten Fluchtversuch aus der DDR inhaftiert worden. Auch im Dresdner Landtag trat er bei den entsprechenden Debatten als harter Kritiker der Linken auf, die wegen ihrer Vergangenheit unglaubwürdig sei. Auch existiert ganz offenbar AfD-intern eine Erklärung von Spangenberg, dass er nicht fürs MfS gespitzelt habe. Laut der sächsischen Landesverfassung kann die Stasi-Tätigkeit eines Abgeordneten zum Entzug des Mandats führen. Weil dafür aber extrem hohe Hürden existieren, ist das bisher noch nie der Fall gewesen.