Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE)

Erstveröffentlicht: 
22.12.2015

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 02. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Dezember 2015) und Antwort Berliner Polizei und die Rigaer Straße

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

1.

Wie wird das Gebiet um die Rigaer Straße, 10247 Berlin, durch die Berliner Polizei bewertet bzw. eingestuft und mit welcher Begründung?



Zu 1.:

Analog zu anderen städtischen Bereichen findet auch für die Rigaer Straße eine Auswertung der Krimina-litätsentwicklung statt. Bei dieser Auswertung sind rund um die Rigaer Straße hohe Fallzahlen der Kriminalität, insbesondere die Häufung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, die ein großes Verunsicherungspotenzial für die Anwohnerinnen und Anwohner in sich bergen, festzustellen. Bei der Planung und Durchführung von polizeilichen Präsenzmaßnahmen wird deshalb ein besonderer Fokus auf diesen örtlichen Bereich gelegt.



2.

Wann wurde die Bewertung durch die Berliner Polizei zuletzt vorgenommen und in welchem Abstand wird sie aktualisiert?



Zu 2.:

Die Bewertung der Kriminalitätsentwicklung ist ein fortwährender Prozess, der mit Stand Oktober 2015 ergab, dass im Bereich der Rigaer Straße ein erhöhter Bedarf an polizeilichen Präsenzmaßnahmen besteht.



3.

Welche Rolle spielt die Bewertung der Rigaer Straße in der Einsatzplanung der Berliner Polizei, der zuständigen Direktion und des zuständigen Abschnitts, welche (zusätzlichen) Einsatzkräfte werden in diesem Rahmen eingesetzt und aus welchen Bereichen der Polizei kommen sie?



Zu 3.:

In Abhängigkeit zu der fortgesetzt bewerteten Kriminalitätsentwicklung im Bereich der Rigaer Straße wirken sich die daraus festgestellten Erkenntnisse auf die zielgerichtete Planung und Durchführung präventiver sowie repressiver Einsätze aus. Es besteht aufgrund der Bewertung eine Grundpriorität, um durch andauernde längerfristige Maßnahmen eine positive Gesamtentwicklung zu erreichen. Die Einsatzplanung obliegt in Abstimmung mit der Polizeidirektion 5 dem örtlich zuständigen Polizeiabschnitt. Für die Durchführung der polizeilichen Maßnahmen werden Dienstkräfte des zuständigen Polizeiabschnitts, der Bereitschaftspolizei und der Verkehrspolizei eingesetzt.



4.

Welche (zusätzlichen) Maßnahmen durch die Berliner Polizei zieht die Bewertung der Rigaer Straße nach sich und mit welchem Kosten- und Personalaufwand sind diese verbunden?



Zu 4.:

Basierend auf der Kriminalitätsentwicklung sind die polizeilichen Präsenz- und Kontrollmaßnahmen zur Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und zur Reduzierung des Kriminalitätsaufkommens im Bereich der Rigaer Straße wahrnehmbar intensiviert worden. Die Ausgaben für Polizeieinsätze sind grundsätzlich durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben.



5.

In wie vielen Fällen war die Rigaer Straße in den Jahren 2014 und 2015 von Funkzellenabfragen betroffen? Wie viele Verkehrsdatensätze wurden dabei jeweils erhoben und wie viele Anschlussdaten wurden jeweils ermittelt?



Zu 5.:

In dem angefragten Zeitraum bis einschließlich 3. Dezember 2015 wurden keine Funkzellenabfragen gem. § 100g Strafprozessordnung (StPO) durch die Polizei Berlin mit Bezug zur Rigaer Straße durchgeführt. Dementsprechend wurden weder Verkehrsdatensätze noch Anschlussdaten ermittelt.





6.

In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2014 und 2015 im Bereich der Rigaer Straße zum Einsatz von versteckten Kameras durch die Berliner Polizei und auf welcher Rechtsgrundlage ist dies jeweils geschehen?



Zu 6.:

Eine sogenannte verdeckte Kamera kam in den Jahren 2014 und 2015 bis einschließlich 3. Dezember 2015 für den Bereich Rigaer Straße bei den fachlich und örtlich zuständigen Dienststellen der Polizei Berlin nicht zum Einsatz.



7.

Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus dem rechtswidrigen und vom Datenschutzbeauftragten als unzulässig beanstandeten Einsatz von versteckten Kameras in der Liebigstraße im Jahr 2011 gezogen?



Zu 7.:

Der Senat geht weiterhin von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme aus. Die Dokumentationserfordernisse wurden durch die Polizei Berlin angepasst. Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG Bln.) verlangt, dass insbesondere Erforderlichkeit und Zweck der Maßnahme dokumentiert werden.



Berlin, den 16. Dezember 2015



In Vertretung



Andreas Statzkowski

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez.2015)