Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung
Oranienburg. Im Prozess um ein öffentlich gezeigtes Nazi-Tattoo ist der 27 Jahre alte Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch „Jedem das Seine“ in einem Schwimmbad gezeigt zu haben. Sein Verteidiger verlas am Dienstag vor dem Amtsgericht Oranienburg eine entsprechende Erklärung.
Ein Journalist, der als Badegast in Oranienburg war, hatte den Prozess ins Rollen gebracht. Das Tattoo mit den stilisierten Umrissen des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der Spruch „Jedem das Seine“ erfordere eine „deutliche Reaktion des Staates“, argumentierte die Anklagebehörde. „Der Tätowierer ist beim Stechen nicht etwa abgerutscht, sondern der Angeklagte wusste, was er sich da machen ließ“, betonte der Staatsanwalt.
Der 27-Jährige handelte aus Sicht der Anklage aus „tiefer politischer Überzeugung“. Er habe mit der Zurschaustellung seines Tattoos das Andenken an die Ermordeten in Auschwitz verunglimpft. Er habe die Massenvernichtung öffentlich „gebilligt“. Zehn Monate Haft ohne Bewährung wären dafür angemessen. Die Verteidigung forderte Freispruch.