Fast zweieinhalb Jahre nach Erhebung der Anklage gegen Udo Foht, den Ex-Unterhaltungschef des MDR-Fernsehens, hat das Landgericht Leipzig noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Daher ist unklar, ob es die Anklage überhaupt zulässt. „Das wird in diesem Jahr auch nicht mehr passieren“, sagt Volker Sander, Sprecher des Landgerichtes. Voraussichtlich werde die zuständige 7. Strafkammer in der ersten Jahreshälfte 2016 darüber entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem einstigen Fernsehmanager wie berichtet 13-fachen Betrug, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vor. Als MDR-Unterhaltungschef soll er illegale Zahlungen an einen Ex-Moderator und Autor organisiert haben. Dieser wiederum soll Foht erpresst haben. Der MDR hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe 2011 dem damals 60-jährigen Unterhaltungschef fristlos gekündigt. Die Anklage stammt von August 2013. Der erhebliche Umfang des Komplexes gilt als vorrangiger Grund der Verzögerung. So reichte die Anklagebehörde 65 Ordner mit Straf- und Beiakten ein, 250 Ordner mit Geschäftspapieren, 500 Gigabyte digitale Daten und Unterlagen zu rund 200 Bankkonten.
Gegen drei in die Affäre verwickelte Geschäftsführer von Produktionsfirmen wurde Anklage am Amtsgericht wegen Bestechung beziehungsweise Beihilfe zur Untreue erhoben. Einerseits ging es um überhöhte Rechnungen, andernfalls um die Gewährung von Darlehen, um sich als Produktionsfirma Aufträge beim MDR zu sichern. Gegen zwei Firmenchefs stellte das Amtsgericht die Verfahren ein: einer zahlte im Gegenzug eine hohe fünfstellige, der andere eine mittlere vierstellige Summe. Gestern sollte gegen den dritten Firmenchef prozessiert werden; der Termin wurde wegen Zeitproblemen vertagt.