EU-Kennzeichnungspflicht: KaDeWe nimmt Produkte aus Israels Siedlungen aus dem Verkauf

Erstveröffentlicht: 
20.11.2015

Lebensmittel und Kosmetika aus Siedlungen in den besetzten Gebieten dürfen laut EU nicht als israelische Produkte verkauft werden. Der deutsche Einzelhandel reagiert: Das Berliner KaDeWe nimmt falsch beschriftete Waren aus den Regalen.

 

Ein vierseitiges Papier, das die EU-Kommission in der vergangenen Woche veröffentlichte, sorgt für große Verwirrung im deutschen Einzelhandel. "Da die Golanhöhen und das Westjordanland (einschließlich Ost-Jerusalem) laut internationalem Recht nicht Teil des israelischen Staatsgebiets sind, gilt die Bezeichnung 'Produkt aus Israel' als inkorrekt und irreführend", heißt es in dem Schreiben der EU-Kommission. Stattdessen müsste die Region angegeben und mit dem Zusatz "Israelische Siedlung" versehen werden.

Importeure, Einzelhändler und Aufsichtsbehörden reagieren verunsichert auf das Schreiben aus Brüssel. Die Warenhauskette Galeria Kaufhof zum Beispiel bietet einige Produkte an, die in Israel, im Westjordanland und auf den Golanhöhen hergestellt werden: Wassersprudler von Sodastream, Kosmetik von Ahava, auch Weine und Lebensmittel.

"Es gehört nicht zur Einkaufspolitik von Galeria Kaufhof, mit unserer Beschaffung politisch oder religiös Einfluss zu nehmen", teilte ein Sprecher mit. Das Unternehmen beziehe die Produkte über Lieferanten in der EU, diese seien für die ordnungsgemäße Verzollung und Kennzeichnung zuständig.

Stichproben haben ergeben, dass in vielen deutschen Kaufhäusern zum Beispiel Weine der "Golanhöhen Kellerei" aus der Siedlung Katzrin als "Produkt aus Israel" bezeichnet werden, teilweise schmückt das Weinregal eine israelische Fahne. Man habe die Anfrage zum Anlass genommen, den Weinlieferanten nochmals auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Produkte hinzuweisen, teilte der Kaufhof-Sprecher mit.

KaDeWe erwartet korrigierte Auszeichnung

Vom Importeur erhält man ähnliche Ausflüchte. "Nach in Europa geltendem Recht ist die Kennzeichnung dieser Weine konform mit der aktuellen Gesetzeslage", teilt die Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft CWG im schleswig-holsteinischen Tornesch mit. Und als ob Brüssel sich nicht klar genug geäußert hätte: "Wir verfolgen das Thema weiter und warten auf den Beschluss der Europäischen Kommission in Bezug auf etwaige Änderungen."

Das schleswig-holsteinische Verbraucherschutzministerium hat Zweifel an der Darstellung des Importeurs. Es stelle sich die Frage, ob die Landesbezeichnung und Anbaugebiet mit Blick auf die nun vorliegende Beurteilung der Kommission zulässig sind, teilte eine Sprecherin mit.

Das Ministerium habe die Überwachungsbehörde des zuständigen Landkreises gebeten, in einem ersten Schritt die in Rede stehende Firma über die Mitteilung der Kommission zu informieren. "Wir werden die Mitteilung der Kommission aber auch zum Anlass nehmen, uns der Problematik erneut anzunehmen."

Das Berliner Kaufhaus des Westens (KaDeWe) dagegen zog bereits eigene Konsequenzen. "Wir haben die entsprechenden Produkte aus unserem Sortiment genommen", sagte KaDeWe-Sprecherin Petra Fladenhofer dem SPIEGEL. "Erst nach entsprechend korrekter Auszeichnung werden wir sie wieder in unser Sortiment aufnehmen."

Empörung in Israel

Der Ukas aus Brüssel hatte für heftige Reaktionen in Israel gesorgt. "Die Europäische Union sollte sich schämen", schimpfte Premierminister Benjamin Netanyahu, die Kennzeichnungsvorschrift bringe "dunkle Erinnerungen hoch". Staatspräsident Reuven Rivlin sagte seinen geplanten Besuch in Brüssel ab. Mehrere Minister nannten den Vorstoß der EU "anti-jüdisch" oder "antisemitisch".

Von einer "Lex Anti-Israel" schrieb auch die "Bild"-Zeitung, Chefredakteur Kai Diekmann zog bei Twitter gar einen Vergleich zum Boykott jüdischer Geschäfte durch die Nazis: "'Kauft nicht bei Juden!' Armseliges Europa."

Die Vorwürfe stimmen so nicht. Weder handelt es sich um einen Aufruf zum Boykott israelischer Waren, noch beschloss Brüssel Sonderregeln, die nur für Israel gelten. Diverse EU-Vorschriften verlangen seit jeher, dass die Herkunft eines Produkts unmissverständlich angegeben werden muss. Es gibt Richtlinien und Verordnungen für Obst und Gemüse, für Wein, Kosmetika und andere Produkte.

Es handelt sich allerdings auch nicht um einen rein "technischen Vorgang", wie Berliner Regierungsvertreter etwas verschämt behaupten. Die 28 EU-Außenminister beschlossen in den vergangenen Jahren mehrfach eine härtere Gangart gegenüber Israel. Da alle diplomatischen Versuche, Israel vom Ausbau der Siedlungen abzuhalten, nicht fruchteten, erging der Auftrag an die EU-Kommission, im bestehenden EU-Recht nach einem Druckmittel zu suchen. Bei den Herkunftsangaben für Siedlungsprodukte hatten Europas Regierungen jahrelang ein Auge zugedrückt, jetzt machen sie ernst.

"Die Kennzeichnungspflicht für Siedlungsprodukte ist die Fortsetzung der Außenpolitik mit den Mitteln des Verbraucherschutzes", sagt Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn. "Das ist im Einklang mit dem internationalen Recht." Auch in Israel finden einige das Vorgehen der EU richtig. Europa solle sich von Israels Regierung nicht einschüchtern lassen, kommentierte Daniel Levy in der Zeitung "Haaretz". "Israel liegt nicht nur faktisch und rechtlich falsch, es braucht Europa auch mehr als andersherum."

Falls Hersteller, Importeure und Einzelhändler ihrer Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen, droht Deutschland sogar eine Strafe aus Brüssel. "Die Kommission garantiert als Hüterin der Verträge die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten", heißt es im Schreiben der Kommission, "wenn nötig durch Vertragsverletzungsverfahren."