Schwarz-Rot setzt Vorratsdatenspeicherung durch - wieder einmal

Erstveröffentlicht: 
17.10.2015

Bundestag beschließt Gesetz zur flächendeckenden Speicherung von Telekommunikationsdaten - und die Opposition kündigt bereits Verfassungsbeschwerde an

 

Von Christiane Jacke

 

Berlin. Nach jahrelangem Streit und gegen den Protest von Opposition und Datenschützern hat der Bundestag eine Rückkehr zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsdaten sollen künftig bis zu zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Linke, Grüne, Piraten, FDP und Netzaktivisten halten das Vorhaben für verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Mehrere Politiker und Initiativen kündigten bereits an, gegen das Gesetz zu klagen.


Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handygesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern - etwa Rechtsanwälten, Ärzten oder Journalisten - dürfen nicht verwertet werden. Die Telekommunikationsfirmen müssen bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einhalten, dazu einen Server im Inland benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.


Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einem guten Tag für Sicherheit und Freiheit und von einem schlechten Tag für Verbrecher. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich lange gegen die Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung gesperrt, über Monate mit de Maizière um das Thema gerungen und erst auf Drängen von SPD-Chef Sigmar Gabriel den Entwurf für eine Neuregelung vorgelegt. Maas verteidigte diese nun als verhältnismäßig und rechtlich einwandfrei: Im Gegensatz zur früheren Regelung würden weniger Daten gespeichert, kürzer aufbewahrt, und es gebe hohe Hürden für den Zugriff.


Das Thema ist innerhalb der SPD dennoch heikel: Ein beachtlicher Teil der Fraktion trug Maas' Pläne nicht mit. Während 129 SPD-Abgeordnete mit Ja stimmten, sagten 43 Nein zu den Plänen, 7 enthielten sich. Insgesamt stimmten 404 Parlamentarier für das Gesetz, 148 dagegen. Die anwesenden Unions-Abgeordneten votierten geschlossen dafür, Linke und Grüne stimmten geschlossen gegen das Vorhaben.


Linken-Chef Bernd Riexinger rügte, die Pläne seien "rechtspolitisch eine Katastrophe und rechtsstaatlich inakzeptabel". Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nannte das Vorhaben "Gift für unsere Demokratie" und kündigte eine Klage an. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki und mehrere Datenschutzinitiativen erklärten ebenfalls, sie wollten Verfassungsbeschwerde einlegen. Vor dem Bundestag demonstrierten Kritiker gegen das neue Gesetz. Es gibt aber auch andere Unzufriedene: Sicherheitsbehörden hatten sich längere Speicherfristen gewünscht. Und Telekommunikationsfirmen befürchten hohe Kosten für die Umsetzung. "Es ist fraglich, ob die angestrebten Ermittlungserfolge einen derart starken Eingriff in die Grundrechte der Bürger rechtfertigen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bitkom, Bernhard Rohleder. Die Telekommunikationswirtschaft müsse nun die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, sei aber zur praktischen Ausgestaltung überhaupt nicht gefragt worden, kritisiert Rohleder. Das habe zum Beispiel zu Formulierungen geführt, nach denen "die Speicherung entkoppelt vom Internet" erfolgen solle. Es sei aber völlig unklar, wie eine solche Vorgabe überhaupt umzusetzen sei.


Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren umstritten. Der Europäische Gerichtshof hatte die EU-weiten Vorgaben 2014 gekippt - wegen Verstößen gegen Grundrechte. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt.