Wir geben einen kurzen Input zu Geschichte und aktueller Gesetzeslage des Schwangerschaftsabbruchs / § 218 und zeigen im Anschluss einen dokumentarisch-essayistischen Film zum Erleben vom Schwangerschaftsabbruchs zu unterschiedlichen Zeiten. Der Film wird in Anwesenheit von Beteiligten gezeigt. Anschließend gibt es einen kurzen Bericht über den Stand der Mobilisierungen gegen den im September stattfindenden christlich-fundamentalistischen, reaktionären “Marsch für das Leben”.
Die Veranstaltung ist per Fahrstuhl zu erreichen und rauchfrei. Danach darf zu Cocktails, Bier und Brause wieder geraucht werden.
Donnerstag 20.8. // 19 Uhr // Projektraum, Hermannstraße 48, 2. Hinterhof, 1. Stock (U-Bahnhof Boddinstr.) // *aze-Tresen
Maria, Christiane, Else, Karin, Lea, Lydia, Petra S., Petra W., und der § 218, Dokumentarfilm/Essayfilm 2015, 74 Min
Seit 1871 steht der § 218 im Strafgesetzbuch. Kurz nach der Proklamation
des deutschen Nationalstaats wurde auch das Reichsstrafgesetzbuch
verkündet, das bis heute – nun als Strafgesetzbuch der BRD – Geltung
hat. Der Paragraph bestimmt die Lebensrealität von Frauen, die ungewollt
oder ungeplant schwanger sind und kein Kind austragen wollen. Je nach spezifischer Ausführung des Gesetzes, Lage der politischen Kämpfe gegen
das Gesetz und dem ökonomischen und ideologischen Stand der Gesellschaft
sieht dabei diese Realität verschieden aus. In Interviews und
literarischen Texten erzählt der Film vom Erleben des
Schwangerschaftsabbruchs. Die Erfahrungen unterscheiden sich nicht nur
historisch, sondern sind auch nach Erzählerin. Allem Erlebten gemein
ist: dem Wissen, was in der eigenen, historisch-spezifischen und
persönlich-erlebten Situation das Richtige ist, steht ein Paragraph
gegenüber. In großer Ruhe wird hier von dem, was tabuisiert war und ist,
offen erzählt: der Abtreibung.