Berufungsinstanz bestätigt Volksverhetzung

Erstveröffentlicht: 
23.12.2009

Berufungsinstanz bestätigt Volksverhetzung

Tübingen − Der einschlägig verurteilte Tübinger Verleger Wigbert Grabert (68) wurde am 21. Dezember vom Landgericht Tübingen der Volksverhetzung in zwei Fällen für schuldig befunden.


Das Landgericht verurteilte Grabert in zweiter Instanz deshalb zu acht Monaten Freiheitsstrafe. Für das Landgericht erfüllen die in der geschichtsrevisionistischen Zeitschrift „Deutschland aus Geschichte und Gegenwart“ (DGG, Grabert Verlag) veröffentlichten Beiträge des Finnen Hendrik Holappa und des Österreichers Herbert Schaller den Tatbestand der Volksverhetzung. Gegen bereits ergangene Entscheidungen des Tübinger Amtsgericht wegen der volksverhetzenden Beiträge hatte Grabert ebenso wie die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Graberts Berufung wurde abgewiesen. Das Landgericht verhängte nun eine um fünf Monate höhere Strafe als das Amtsgericht und setzte sie auf drei Jahre zur Bewährung aus. Zudem muss Grabert 3000 Euro an SOS-Kinderdörfer zahlen und trägt die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Auslagen der Staatskasse. Die Verteidiger Graberts waren von Thor von Waldstein, vormals Bundesvorsitzender der NPD-Studierendenorganisation Nationaldemokratischer Hochschulbund (NHB) und Ludwig Bock, Ex-NPD-Bundestagskandidat. Der Grabert-Verlag wird vom baden-württembergischen Landesamt für Verfassungschutz zu den „größten organisationsunabhängigen rechtsextremistischen Verlagen in Deutschland“ gezählt. (am)