Erstes Urteil nach Rathaussturm: Neonazi muss 800 Euro Strafe zahlen

Erstveröffentlicht: 
27.07.2015

Dortmund. Ein Mitglied der rechten Szene ist in Dortmund zu einer Geldstrafe verurteilt worden: Er hat bei den Ausschreitungen am Abend der Kommunalwahl einen Kameramann zu Boden gedrückt.

 

Die Strafjustiz arbeitet den Tumult zwischen Neonazis und Vertretern anderer Parteien am Wahlabend 2014 vor dem Dortmunder Rathaus auf. Im ersten Verfahren aus diesem Komplex verurteilte das Dortmunder Amtsgericht am Montag den 31 Jahre alten Patrick B. wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 800 Euro (80 Tagessätze zu zehn Euro). Laut Urteil hatte er am 25. Mai 2014 einen Kameramann zu Boden gedrückt und Filmaufnahmen verhindert.

 

Bei der Kommunalwahl 2014 war die Splitterpartei “Die Rechte” mit einem Prozent der Stimmen ins Rathaus eingezogen. Siegfried Borchardt, das unrühmlich bekannte “Aushängeschild” der Rechten in Dortmund, saß plötzlich im Stadtparlament.

 

Zu den Tumulten kam es, als gegen 22 Uhr seine Sympathisanten, uniform an ihren gelben T-Shirts zu erkennen, ins Rathaus zur Siegesfeier drängten. Politiker anderer Parteien zeigten Widerstand, wollten die Rechten am Zutritt hindern.

 

Mehrere Teilnehmer verletzt

 

Es kam zur Gewalt. “Ausländer raus” riefen die einen, “Nazis raus” die anderen. Pfefferspray soll von beiden Lagern gesprüht worden sein. Verletzt wurden mehrere Teilnehmer, darunter die Grünen-Politikerin Daniela Schneckenburger durch einen Fausthieb.

 

Doch um diese Aktionen ging es am Montag im ersten Prozess nicht. Die Staatsanwaltschaft warf Patrick B., der seit vielen Jahren Sympathisant der Rechten sein soll, in ihrer Anklage vor, einen 21 Jahre alten Mediengestalter der Uni Dortmund rüde zu Boden gedrückt zu haben. Der Grund laut Anklage: Der junge Mann hatte seine Filmkamera auf die Neonazis gerichtet. Patrick B. soll den 21-Jährigen auch mit einem Faustschlag verletzt und getreten haben.

 

Zu den Vorwürfen schwieg der Angeklagte. Entlastet wurde er durch das Opfer. Denn der Mediengestalter war sich sicher, dass er von einem anderen Neonazi getreten wurde.

 

Schürfwunden erlitten

 

Was nach mehreren Zeugenaussagen blieb, war die einfache Körperverletzung, nicht aber der Tritt. Richter Sebastian Hans erinnerte im Urteil des Schöffengerichtes an die bis zu fünf Zentimeter langen Schürfwunden, die das Opfer beim Festhalten auf dem Boden erlitten hatte: “Kein Zweifel, auch das sind erhebliche Verletzungen.”

 

Dass Patrick B. den Kameramann am Filmen gehindert hatte, wertete Staatsanwalt Volker Bittner als Angriff auf die Pressefreiheit. Das Gericht wies den Hinweis des Verteidigers Andre Picker zurück, der Angeklagte hätte sich in einer Art Notwehr gegen die Aufnahmen seiner Person wehren dürfen. Richter Hans: “Wer sich an so einem Abend zum Rathaus in die Öffentlichkeit begibt, der muss damit rechnen, gefilmt zu werden.”

 

Ab August sollen weitere Prozesse folgen. Angeklagt sind Neonazis, aber auch Mitglieder der anderen Seite, die mit ihrer Menschenkette den Rechten den Weg ins Rathaus versperrt haben sollen.