Nachdem das Streikrecht bereits in Spanien eingeschränkt und in Griechenland praktisch abgeschafft worden ist, wird voraussichtlich am 22./23. Mai das Tarifeinheitsgesetz vom Bundestag verabschiedet.
Die Tarifeinheit wird dazu führen, dass nur noch die Mehrheitsgewerkschaft, also die größte Gewerkschaft eines Betriebes, Arbeitskämpfe führen und somit Tarifverträge abschließen darf. Kleinere Gewerkschaften werden praktisch zur Untätigkeit gezwungen. Vor allen wird in die Koalitionsfreiheit (Art.9 Abs. 3 Satz 1 GG) massiv eingriffen und somit auch das Streikrecht eingeschränkt. Es würden zwei Klassen von Gewerkschaften entstehen: die einen, die noch streiken dürfen und die anderen, die bestenfalls Tarifergebnisse, die andere ausgehandelt haben, abnicken dürfen.
Dieser Eingriff in das Grundrecht ist nur vergleichbar mit weitgehenden Aushebelung des Asylrechts Anfang der 90er Jahre. Das sogenannte „Tarifeinheitsgesetz“ bedroht eines unserer wesentlichen Grundrechte, denn: Jeder Mensch hat das Recht zu streiken!
1. Mai Marktplatz Halle