Am 10.03.2012 veranstalte die »Bürgerinitiative Ausländerstopp« (BIA) mehrere von antifaschistischen Aktivitäten begleitete Infostände in München. Am Rande eines der Stände kam es zur Rangelei zwischen Rassist_innen und ihren Gegner_innen. Dabei sollen sich Zivilpolizisten beteiligt haben. Kollegen bestätigen, dass sie vor Ort waren, Namen will aber keiner kennen. Aufklären könnte der ermittelnde Staatsschützer, an der entscheidenden Stelle verließ ihn allerdings vor Gericht seine Aussagegenehmigung. Dafür sorgte er für Auffälligkeiten in den Vernehmungen, bei denen die Zivilpolizisten erwähnt worden seien aber nicht ins Protokoll aufgenommen wurden. Wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung wurde Anklage gegen fünf (damalige) Antifaschist_innen erhoben. Sie wurden zunächst mangels Tatnachweis freigesprochen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte aber in der Hauptverhandlung am 26.3.2015 einsah, dass sich hieran nichts ändern würde und zurück zog. Damit wurden die Freisprüche rechtskräftig. Zuvor noch konnte Rechtsterrorist Karl-Heinz Statzberger und einer seiner Kameraden spontan aus dem Publikum in den Zeugenstand bestellt und von Antifaschist_innen und ihrer Verteidigung vernommen werden.
Die »Bürgerinitiative Ausländerstopp« führte am 10.03.2012 eine Infostandserie im Münchner Stadtgebiet durch. Begleitet wurde diese von antifaschistischen Protesten. Am ersten Stand an der Ecke Ganhoferstraße/Heimeranstraße kam es zu einem Gerangel zwischen den Neonazis der BIA und Antifaschist_innen, als letztere auf die Rassist_innen zu- und nach wenigen Sekunden wieder auseinanderstürmten. Einer der Rechten wurde dabei leicht verletzt. So weit hat sich der Vorgang schon während der Erstinstanz unstrittig gezeigt.
Ein Antifaschist wurde noch vor Ort von der Polizei festgenommen, alle anderen Beschuldigten wollen die Neonazis Friedmann, Bissinger, Meierhofer, Meier und Meier später in Versammlungsgeschehen und auf Photos wieder erkannt haben, obwohl die nach Aussagen der Zeugen vermummt gewesen seien. Flaschen und Steine wollen sie teils auch fliegen gesehen haben, während Polizeizeugen vom Gegenteil überzeugt sind - entsprechende Spuren »hätten wir ja gleich gesichert.«
Ebenso widersprüchlich sind die Auffassungen zum Hergang der Vernehmungen einiger der genannten Zeugen. Die sind nämlich zum Teil überzeugt, dass im Pulk der Angreifer zwei Personen aktiv beteiligt waren, die später als Zivilbeamte Festnahmen durchführten. In den Vernehmungen taucht dieser Sachverhalt nicht auf, weshalb einer der Neonazis die Unterschrift verweigerte, wie er sagt. Ungewöhnlich ist auch die Dauer der fraglichen Vernehmungen. Einmal soll es laut Protokoll über 5, ein anderes Mal sogar über 20 Stunden gedauert haben. Beide Zeugen sind von einer Dauer unter einer Stunde überzeugt, der Vernehmende Staatsschützer kann sich die Dauer ebenfalls nicht erklären.
Im Laufe der Berufungsverhandlung versuchten die Neonazis ihre Auffassung der Beteiligung von Zivilbeamten zu bekräftigen, indem sie versuchten unerkannt über die Anwältin der ehemalig antifaschistischen Angeklagten K. ein Photo der Polizisten in den Prozess einzubringen. Bei der Übergabe stellten sie sich so ungeschickt an, dass die Kameraden Statzberger und Hering spontan aus dem Publikum in den Zeugenstand berufen und zur Herkunft des Bildes befragt wurden. Statzberger meinte, er sei später ein weiteres mal von einigen »Linken« angegriffen worden. Als er sich in Abwehrhaltung begab, hätten sich die Abgebildeten - die auch hier an der Provokation beteiligt gewesen seien - als Polizeibeamte ausgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt wird jedem Zeugen die Aufnahme vorgelegt. Die meisten Polizeizeugen bestätigen, dass es sich um Kollegen handelt, keiner will aber deren Namen oder Dienststelle kennen.
Zur Aufklärung könnte der damals ermittelnde Staatsschützer beitragen - er darf es nur nicht. Es gibt zwar eine »Gesa-Liste« auf der vermerkt ist, wer an diesem Tag welche Festnahmen durchführte. Stimmte die Aussage der Rechten, gingen hieraus die Namen der Beamten hervor und sie könnten befragt werden. Interessant ist allerdings, dass dem Gericht nur die erste Seite dieser Liste zur Verfügung gestellt wurde, über deren weiteren Inhalt hat der Staatsschutzbeamte keine Aussagegenehmigung.
So bleibt der Vorwurf gegenüber der Polizei ebenso unbestimmt wie der Tatnachweis gegen die Angeklagten. Darin waren sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft gegen Ende des zweiten Prozesstages einig, sodass die Anklagebehörde ihre Berufung zurückzog und den erstinstanzlichen Freispruch rechtskräftig werden ließ.