Parlament verschärft Polizeigesetz

Erstveröffentlicht: 
27.03.2015

Rot-Schwarz verdoppelt Gewahrsam auf 96 Stunden / Opposition kritisiert Grundrechtseingriffe

Mit der Mehrheit der Koalition hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag eine Novellierung des Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG) beschlossen.

 

Es sind Geschenke für die Law-and-Order-Wähler von der CDU. Mit der Mehrheit der Großen Koalition hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag das Polizeigesetz in Berlin verschärft. Zur Novellierung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) gehört unter anderem die Verdoppelung des sogenannten Unterbindungsgewahrsams von 48 auf 96 Stunden sowie eine Regelung zum Scannen von Kfz-Kennzeichen bei Fahndungen. Außerdem wurden Regelungen für den Einsatz von Berliner Polizisten im Ausland und ausländischen Polizisten in Berlin beschlossen. Ingesamt rund ein Dutzend Maßnahmen umfasst das Änderungspaket. »Wir erweisen der Sicherheit in dieser Stadt einen großen Dienst - mit einigen wenigen, prononcierten Änderungen«, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Robbin Juhnke. Innensenator Frank Henkel (CDU) schwieg im Plenum zum neuen Polizeigesetz, bereits in der Innenausschusssitzung zu dem Thema war Henkel nicht anwesend gewesen.

 

Dies zum großen Ärger der Opposition, die am Donnerstag erneut scharfe Kritik an der Verschärfung des Polizeigesetzes äußerte. »Sie verändern den Unterbindungsgewahrsam ohne Grund«, sagte der Innenexperte der Grünen, Benedikt Lux. Dabei sei bereits heute jedes dritte der sogenannten Unterbindungsgewahrsame »rechtswidrig«. Lux verwies zudem darauf, dass beispielsweise Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers das Instrument gar nicht wolle. »Ohne Not, ohne Information, grundrechtsfeindlich und nicht effektiv«, fasste Lux seine Kritik an den Gesetzesänderungen zusammen. Allenfalls die Regelungen zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Stalking seien zu begrüßen.

 

Mit einem eigenen Änderungsantrag hatten die oppositionellen Grünen, Linkspartei und Piraten versucht, die problematischsten Änderungen aus dem Paket zu stoppen und einen »bürgerfreundlichen« Entwurf eingebracht. Auch mit Blick auf die SPD, die in der Innenpolitik deutlich weniger zu Law-and-Order neigt als die CDU.

 

Im Gegensatz zur Opposition konnte der SPD-Sprecher für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Frank Zimmermann, allerdings keinen »Abbau von Grundrechten« erkennen. Bei der Ausweitung des sogenannten Unterbindungsgewahrsams sei ein Richtervorbehalt vorgesehen. Außerdem würden mit der Gesetzesnovellierung lediglich »Regelungslücken« geschlossen. So würde eine Rechtsgrundlage für Routineangelegenheiten im Ausland und ausländische Polizisten hierzulande geschaffen. »Hooligans aus anderen Ländern müssen von ihrer Polizei begleitet werden«, sagte Zimmermann.

 

Dass die Entscheidung über die Auslandseinsätze bei der Berliner Innenverwaltung und nicht beim Abgeordnetenhaus liegt, bezeichnete die Linkspartei als großes »Problem«. Ein »Parlamentsvorbehalt« wie bei Einsätzen der Bundespolizei im Ausland hätte eher der demokratischen Kontrolle entsprochen, betonte der Linkspartei-Abgeordnete Hakan Taş. Darüber hinaus sei es weder nötig noch angebracht, dass ausländische Polizisten in Berlin mit Schusswaffen herumliefen.

 

Welche problematischen Möglichkeiten zur Datenerfassung die Gesetzesänderung bringt, kritisierte die Piratenfraktion. »Das Kfz-Kennzeichen-Scannen kann zur Profilbildung dienen und ist deshalb ein Grundrechtseingriff«, sagte der Abgeordnete Simon Weiß.