Neues Polizeigesetz - Senatspläne: Mehr Befugnisse für Polizei

Erstveröffentlicht: 
09.03.2015

Die Berliner Polizei bekommt mehr Befugnisse, darf neue Fahndungstechniken einsetzten. Der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses will das Polizeigesetz verschärfen – gegen die Stimmen der Opposition. Nach der Zustimmung des Parlaments am Donnerstag kann es in Kraft treten.

 

Polizei-Staatssekretär Bernd Krömer (CDU) hält diese Neuerungen für unabdingbar: “Sie helfen uns, dass wir unseren Sicherheitsauftrag besser erfüllen können.”

 

B.Z. dokumentiert die wichtigsten Änderungen:

- Unterbindungsgewahrsam von Störern wird von 2 auf 4 Tage verlängert

 

- Kennzeichnungs-Scannen zur Fahndung von Straftätern wird erlaubt

 

- sichergestellte Sachen/Gelder müssen nicht mehr zurück gegeben werden

 

- Polizisten erhalten hoheitliche Rechte im Ausland (gilt auch für ausländische Polizisten bei uns)

 

- Bundespolizei soll durch Verwaltungsabkommen Einsätze in Berlin ausdehnen

 

- die Datenübermittlung an Behörden anderer Länder zur Terrorabwehr und Bekämpfung von Rechtsextremismus wird verbessert.

 

Der Innenexperte der Grünen, Benedikt Lux, hatte schon bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes von Innensenator Frank Henkel (CDU) im August des Vorjahres gesagt: „Diese neue Scheinsicherheitsmaßnahme braucht niemand”. Bisherige Regelungen reichten, um Störer vom Besuch bestimmter Fußballspiele oder Demonstrationen abzuhalten. Ex-Pirat Christopher Lauer betonte: „Es läuft auf mehr Überwachung und mehr Grundrechtseingriffe hinaus.”

 

Kritik gab es auch an Innensenator Frank Henkel (CDU), der im Ausschuss fehlte – wegen einer Olympia-Veranstaltung, wie die Opposition monierte.