Krawall-Demo in Leipzig: Handy-Sicherstellung an Feinkost rechtmäßig

Erstveröffentlicht: 
20.02.2015

Ermittlungen gegen 194 Tatverdächtige Von Sabine Kreuz

Die Beschlagnahmung von 150 Mobiltelefonen nach der von schweren Krawallen überschatteten Demonstration Mitte Januar in Leipzig war rechtmäßig. Einige Betroffene hatten sich juristisch zur Wehr gesetzt. Doch "in allen bisher entschiedenen Fällen" habe der zuständige Ermittlungsrichter die Rechtmäßigkeit bestätigt, sagte Oberstaatsanwalt Ralf-Uwe Korth gestern auf Anfrage. Betroffene hatten in der Aktion Verstöße gegen den Datenschutz sowie gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gesehen (die LVZ berichtete).


Nachdem linksextreme Gewalttäter am Abend des 15. Januar eine Spur der Verwüstung durch Leipzig gezogen, dabei vor allem Gerichtsgebäude sowie auch eine Bank und ein Geschäft angegriffen hatten, ordnete die Staatsanwaltschaft die Sicherstellung als polizeiliche Sofortmaßnahme "bei allen als Tatverdächtige festgestellten Personen" an. Begründung: Alle Mobiltelefone kämen als mögliche Beweismittel bei den Ermittlungen in Betracht. Dazu zählten etwa damit aufgenommene Fotos, die Personen beim Einwerfen von Fensterscheiben oder Besprühen von Justizgebäuden zeigen, nannte Korth als Beispiele. Das Landeskriminalamt Sachsen wertet die Daten aus. "Ein Riesenaufwand", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Über die Inhalte des Materials machte er mit Verweis auf laufende Ermittlungen keine Angaben.


"Die Mobiltelefone werden nach Sicherung der Daten derzeit wieder an die Beschuldigten herausgegeben", sagte Korth. Nachdem erste Personen ihre Handys zurückerhalten hätten, laufe die Aktion sukzessive weiter.


Die Staatsanwaltschaft hat gegen 194 Personen, die als Teilnehmer des gewalttätigen Aufzuges festgestellt wurden, Ermittlungsverfahren wegen des Tatverdachts des schweren Landfriedensbruches aufgenommen. Darüber hinaus wurden weitere Verfahren gegen unbekannt eingeleitet, da sich etliche Personen dem polizeilichen Zugriff hätten entziehen können. Landfriedensbruch kann mit Geld- oder Strafen bis zu drei Jahren Haft geahndet werden, besonders schwere Fälle des Landfriedensbruches mit bis zu zehn Jahren. Außerdem konzentrieren sich die Behörden auf den beziehungsweise die bislang unbekannten Leiter des Aufzuges. Grund: Nach Ansicht der Ermittler handelte es sich am 15. Januar keineswegs um eine Spontandemo, da die Teilnehmer via Internet bereits ab Tagesmitte mobilisiert worden seien und daher eine Anmeldung zum Beispiel in Form einer Eilversammlung vor Beginn jederzeit möglich gewesen wäre. Als Anlass für die Gewaltorgie linksextremistisch motivierter Gewalttäter hatte der Tod des Asylbewerbers Khaled in Dresden herhalten müssen. Die Anmeldepflicht sei offensichtlich bewusst missachtet worden, so die Staatsanwaltschaft. Auch ein derartiger Verstoß gegen das Versammlungsgesetz könne mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr sanktioniert werden. Ein Ende der Ermittlungen sei noch nicht abzusehen, sagte Korth.


Der Schaden an den Gebäuden beläuft sich auf mehrere Zehntausend Euro. Allein die Kosten für Reparatur- und Sofortmaßnahmen am Amtsgericht Leipzig betragen laut Jörg Herold, Sprecher des Justizministeriums, 25000 Euro. 37 Fensterscheiben mit Sicherheitsverglasung seien beschädigt worden. "Auf Grund der Lieferfristen für die Sicherheitsverglasungen kann der Einbau erst Ende März/Anfang April erfolgen", so Herold. Nach dem nächtlichen Angriff sei eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, über die er keine näheren Angaben machen wollte. Nur so viel: Kontrolldichte sowie Präsenz der Wachtmeisterei auch nach Ende der Öffnungszeiten seien erhöht und durch eine private Wachschutzfirma verstärkt worden.