Weitere Verfassungsbeschwerden wegen Urteilen zu Platzbesetzungen

falk neubert

Nachdem der ehemalige Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Die Grünen) im November vergangenen Jahres eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade im Februar 2011 eingelegt hatte, zog am Dienstag auch Falk Neubert (Die Linke) nach. Vor mittlerweile fast schon vier Jahren hatten tausende Menschen mehrere in Dresden geplante Aufmärsche von Nazis mit Sitzblockaden und militanten Aktionen verhindert. Im Anschluss daran hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft hunderte Ermittlungsverfahren vor allem gegen die Menschen eingeleitet, die sich an einer friedlichen Sitzblockade im Bereich der Fritz-Löffler- und Reichenbachstraße beteiligt hatten.

 

Beide Politiker waren Jahre später durch das Dresdner Amtsgericht wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafen verurteilt worden. Da in beiden Fällen das zuständige Oberlandesgericht eine Revision der Urteile abgelehnt und die Entscheidung des Amtsgerichtes bestätigt hatte, legten Lichdi und Neubert unabhängig voneinander Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig ein. Vor ihrer Verurteilung war beiden Parlamentariern ihre Immunität als Landtagsabgeordnete aufgehoben worden, eine Einstellung der Verfahren gegen eine Geldauflage hatten sie zuvor abgelehnt.

 

Neuberts Parteikollege und Verteidiger André Schollbach begründete seine umfangreiche Beschwerdeschrift damit, dass auch Versammlungen wie jene am 19. Februar nicht grundsätzlich als grobe Störungen von Demonstrationen aufgefasst werden können. Die in Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes festgeschriebene Versammlungsfreiheit beinhalte kein Recht darauf, ohne kritische Gegendemonstrationen zu demonstrieren, vielmehr hätten die Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten am 19. Februar ebenfalls ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen.

 

Weiter kritisierte Schollbach im Urteil gegen seinen Mandanten, dass es darin “gänzlich” an einer Abwägung darüber fehlt, ob diese Verurteilung mit Blick auf die Versammlungsfreiheit überhaupt gerechtfertigt werden kann. So hätten “weder der Terminus ‘Versammlungsfreiheit’ noch Art. 8 Abs. 1 GG in dem amtsgerichtlichen Urteil auch nur Erwähnung gefunden”. Falk Neubert zeigte sich aus diesem Grund zuversichtlich: “Wir kämpfen stellvertretend für die vielen Menschen, die am 19. Februar 2011 friedlich an der Anti-Nazi-Demonstration teilgenommen haben, gegen die Kriminalisierung zivilgesellschaftlichen Protests. Wir haben bereits einen steinigen Weg durch die sächsische Justiz zurückgelegt. Von den bisherigen Entscheidungen bin ich nicht im Geringsten überrascht.”

 

Das Ziel der Beschwerde besteht nach Auffassung seines Verteidigers darin, “die in Sachsen praktizierte strafrechtliche Verfolgung friedlicher Anti-Nazi-Proteste zu stoppen”. Dresdens Stadtrat Johannes Lichdi befürchtet, dass dieser in Sachsen praktizierte juristische Umgang mit einer Platzbesetzung auch in anderen Bundesländern Schule machen könnte und warnte gegenüber der Chemnitzer Freien Presse vor einer “willkürlichen Verurteilung” friedlichen Protestes.

 

In einem weiteren Verfahren gegen den amtierenden Ministerpräsidenten von Thüringen, Bodo Ramelow, wurde inzwischen vom Justizausschuss im Thüringer Landtag dessen Immunität aufgehoben. Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Susanne Hennig-Wellsow, hatte die von Ramelow ebenso gewünschte Aufhebung begrüßt. “Es ist wichtig, den Prozess am Dresdner Amtsgericht neu aufzurollen, um ein Zeichen zu setzen, wie absurd die strafrechtliche Verfolgung von Engagement gegen Neonazismus ist.”

 

Dem Linken-Politiker wird durch die Dresdner Staatsanwaltschaft seine Beteiligung an den Massenblockaden im Februar 2010 im Umkreis des Neustädter Bahnhofs vorgeworfen. Wie im Jahr darauf hatten damals mehrere tausend Menschen eine Demonstration von rund 6.500 aus dem In- und Ausland angereisten Nazis verhindert. Auf einer der möglichen Routen hatte seine Partei mit einer öffentlichen Fraktionssitzung gegen den Aufmarsch protestiert. Nachdem das Verfahren im April 2014 eigentlich schon eingestellt worden war, hatte das Dresdner Amtsgericht wenige Tage vor der Wahl Ramelows zum Thüringischen Ministerpräsidenten erneut die Aufhebung seiner Immunität verlangt.

 

Wie der Spiegel vor wenigen Tagen berichtete, hatte Ramelows Verteidiger Johannes Eisenberg dem Gericht wie im mittlerweile eingestellten Verfahren gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König, “eine Vielzahl von Fälschungen und vorsätzlichen Verdrehungen” vorgeworfen. Ermittler hätten teilweise nicht nur Orte und Zeiten vertauscht, sondern zudem falsche Bilder als Beweise vorgelegt. Darüber hinaus soll auch ein von Nazis geschnittenes und ins Netz gestelltes Video gegen den Politiker verwendet worden sein.