Bochum. Wegen diverser Straftaten hat das Bochumer Amtsgericht einen 23-Jährigen zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Er zeigte sich geständig.
Das Bochumer Amtsgericht hat einen bekennenden Neonazi wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Die Taten, die die Staatsanwaltschaft dem 23-jährigen Bochumer zur Last gelegt hat, klingen abenteuerlich. So schlug er am 10. August des vergangenen Jahres mit einem Teleskopschlagstock auf einen Nachbarn ein, weil er sich an diesem Sonntag durch Umzugslärm gestört fühlte.
Am 21. September 2014 ließ sich der 23-Jährige von einem mitangeklagten 44-jährigen Bekannten aus Hagen, den er in der SM-Szene kennen gelernt hatte, zum jüdischen Friedhof an der Bochumer Straße in Wattenscheid fahren und sprühte mit grüner Farbe Hakenkreuze auf vier Grabsteine und eine SS-Rune auf einen weiteren.
Bereits Ende Mai des vergangenen Jahres verstopfte der Bochumer die Abflüsse in einer Mietwohnung der Deutschen Annington an der Straße „An derMaarbrücke“, die er vorher schon mit Müll und Kot an den Wänden hatte verwahrlosen lassen, drehte dann in zwei Zimmern das Wasser auf und verließ das Haus. Laut Anklage verteilte sich das Wasser über mehrere Wohnungen und in den Keller. Die Annington beziffert den entstandenen Sachschaden auf 35.000 Euro für die Trocknung und Instandsetzung des Gebäudes und rund 2500 Euro für Schädlingsbekämpfung und zusätzliche Reinigungsarbeiten.
Angeklagte zeigten sich vor Gericht geständig
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht wollten sich die beiden Angeklagten zunächst nicht äußern, zeigten sich aber dann doch in allen Punkten geständig. Für die Fahrt zum Friedhof wurde der 44-jährige Hagener zu einer Strafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt. Der Mann hat das Urteil akzeptiert.
Zur Verwüstung des Annington-Hauses sagte der 23-Jährige, er habe die Tat aus Wut über eine zuvor ausgesprochene fristlose Kündigung der Wohnung begangen. Zum Zeitpunkt der drei jetzt angeklagten Taten stand der auffällig tätowierte Bochumer noch unter Bewährungsauflagen, er war im Frühjahr unter anderem wegen Beleidigung verurteilt worden. Sollte das Urteil vom Mittwoch rechtskräftig werden, müsste der 23-Jährige eine Freiheitsstrafe von insgesamt drei Jahren „absitzen“. Es gilt deshalb als wahrscheinlich, dass er gegen die Entscheidung des Amtsgericht Rechtsmittel einlegen wird.
Seine Bereitschaft, für den Schaden der Annington aufzukommen, hat der Angeklagte angedeutet. Als Hartz-IV-Empfänger dürfte ihm das allerdings schwer fallen. Im Frühjahr dieses Jahres hat der 23-Jährige erstmal damit begonnen, seine Fachoberschulreife nachzuholen.
Stefan Kober