Tortenwerfer zu Geldstrafe verurteilt

Erstveröffentlicht: 
28.11.2014

Das Amtsgericht Öhringen hat den 20-Jährigen, der eine Torte auf den Innenminister geworfen hat, wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Prozess wurde von massiven Sicherheitsvorkehrungen und zahlreichen Demonstranten begleitet.

 

Unter massiven Sicherheitsvorkehrungen und großem öffentlichen Interesse hat am Donnerstag vor dem Amtsgericht Öhringen (Hohenlohekreis) der Prozess um den 20-Jährigen stattgefunden, der im Februar eine Torte auf den Innenminister Reinhold Gall geworfen hatte. Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Mann aus Heilbronn versuchte Körperverletzung, versuchte Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung und Nötigung vor. Das Gericht sah jedoch nur die fahrlässige Körperverletzung als erwiesen an. Es verurteilte den 20-Jährigen zu 1000 Euro Geldstrafe.

Die Staatsanwältin begründete die Anklage mit besonderem öffentlichen Interesse. Denn der 20-Jährige habe mit dem Tortenwurf bei einer Tagung über Rechtsterrorismus in Ludwigsburg eine „spektakuläre, unangemessene und grobschlächtige“ Aktion duchgeführt, mit der er den Innenminister lächerlich gemacht habe. Zudem habe er in Kauf genommen, dass Gall sich verletze und ihn genötigt, die Veranstaltung zu verlassen. Ebenso habe der Angeklagte vorhersehen können, dass Galls Personenschützer sich verletzen könnte – was wohl auch der Fall war: Er erlitt offenbar leichte Prellungen sowie eine Schramme am Bein, als er sich nach dem Tortenwurf auf den Angeklagten warf.

Letzteres war der einzige Vorwurf, den der Richter gelten ließ – wenn auch unter dem Hinweis, dass auch hier eine Verurteilung nicht zwingend sei, weshalb er eine milde Strafe gewählt habe. Insgesamt aber betrachtete der Richter den Tortenwurf als „Ausdruck plakativer Missbilligung“ von Gall und seiner Politik – und damit als Beleidigung. Eine solche sei aber nur rechtlich relevant, wenn der Betroffene einen Strafantrag stelle – davon hatte Gall jedoch explizit abgesehen. Auch von einer versuchten Körperverletzung könne keine Rede sein, denn es sei schwer möglich, jemanden mit einer weichen Torte zu verletzen. Zudem sei Gall nicht zum Verlassen der Tagung genötigt worden: Er hätte wiederkommen können, so der Richter.

Die Verhandlung wurde von einem enormen Polizeiaufgebot begleitet. Ein gutes Dutzend Beamte von Polizei und Justiz sorgten für strenge Einlasskontrollen. Grund dafür war angeblich die Kundgebung von Sympathisanten des Angeklagten. Vor Prozessbeginn hatten sich etwa 20 Demonstranten verschiedener antifaschistischer Gruppen vor dem Amtsgericht eingefunden, um ihre Solidarität kundzutun. „Wir wollen darauf hinweisen, dass das eigentliche Verbrechen nicht darin besteht, eine Torte auf den Innenminister zu werfen, sondern darin, jahrelang die Aufklärung über den NSU zu verschleppen“, so der Organisator Salvatore Belucci.

Damit dürfte er dem Angeklagten aus dem Herzen sprechen. In der Verhandlung erklärte dieser, Aufmerksamkeit für die Verstrickungen des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) im Südwesten erregen zu wollen. Das sei der Grund, weshalb er im Februar eine Torte auf den Innenminister geworfen habe. Schließlich sei dieser maßgeblich daran beteiligt gewesen, dass bis dato kein Untersuchungsausschuss zu dem Thema zustande gekommen war. Dass dieser inzwischen doch geplant ist, begrüßte der Angeklagte zwar. „Aber es ist weiterhin öffentlicher Druck notwendig, damit dort auch etwas geschieht“, so der Angeklagte.

Demonstranten bekunden Solidarität zum Angeklagten

Der Prozess selbst war zunächst schwer in Gang gekommen. Kaum war er eröffnet worden, wurde er wieder unterbrochen: Noch vor Verlesung der Anklage lehnte der Verteidiger die zwei anwesenden Richter des Amtsgerichts wegen Befangenheit ab. Erst nach Stunden wies letztlich das Landgericht Heilbronn den Antrag der Verteidigung als unbegründet ab.