Tortenwerfer-Prozess: Teilerfolg für Angeklagten

Falscher Innenminister Gall erneut getortet
Erstveröffentlicht: 
28.11.2014

 Im Prozess wegen des Tortenwurfs auf Innenminister Gall erreichte der Angeklagte am Donnerstag vor dem Amtsgericht Öhringen einen Teilerfolg. Das Strafmaß wurde halbiert. "Es hätte schlimmer kommen können", sagt der Angeklagte.

 

Wieder flogen vor dem Amtsgericht Öhringen Tortenstücke auf den Innenminister. Dieses Mal war die Szene aber nur ein Schauspiel, Teil einer Kundgebung vor dem Auftakt des Prozesses gegen einen 20-Jährigen Hohenloher. Ihm hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn vorgeworfen, im Frühjahr Innenminister Reinhold Gall bei einem Vortrag mit einer Sahnetorte beworfen zu haben. Gegen den Strafbefehl samt Verwarnung und einer Geldbuße über 2000 Euro hatte der junge Mann Widerspruch eingelegt. Deshalb wurde der Fall nun vor dem Amtsgericht verhandelt.

 

Oder besser: Sollte verhandelt werden. Denn der Prozess kam lange nicht in Fahrt. Verteidiger Martin Heiming stellte Befangenheitsanträge gegen Strafrichter Lutz Göpfert und den stellvertretenden Direktor des Amtsgerichts Peter Grosch. Über letzteren Antrag musste das Landgericht Heilbronn entscheiden, da kein weiterer Richter in Öhringen greifbar war. Nach 14 Uhr stand dann fest: Richter Göpfert ist nicht befangen, kann die Verhandlung beginnen. Die Befangenheitsanträge hatte Heiming mit den extrem hohen Sicherheitsvorkehrungen begründet. Weit mehr als ein Dutzend Polizeibeamte in Uniform und Zivil waren rund um das Amtsgericht im Einsatz, im Inneren waren weitere Beamte mit Personenkontrollen beschäftigt. Taschen, Handys, Geldbörsen – und natürlich Himbeertorte – mussten draußen bleiben. Die zahlreichen Medienvertreter mussten sich ausweisen.


Wie angekündigt, hatten linke Gruppen den Prozessauftakt als Bühne genutzt. Die Organisierte Linke Heilbronn hatte eine Kundgebung angemeldet. Ein junger Mann hatte sich mit einer Maske als Innenminister Gall verkleidet. Symbolisch steckte er Blätter mit der Aufschrift „Aufklärung“ in einen Papierschredder. Dann flogen Tortenstücke auf den Schauspieler.

 

Die Botschaft war klar: Die linken Aktivisten fordern weitere Aufklärung zu den Morden der rechtsextremen NSU-Terroristen. Innenminister Gall werfen sie vor, dass er zu wenig dafür tut. „Offene Fragen werden konsequent ausgeblendet“, sagte auch der Angeklagte in seiner Einlassung. Er äußerte sich nicht zu seiner Person, verlas aber eine Erklärung samt dem Eingeständnis, die Torte geworfen zu haben. Die Tat an sich war sowieso völlig unstrittig. Wichtig für das Urteil war die rechtliche Würdigung. Drei Zeugen wurden gehört. Gall hatte auf eine strafrechtliche Verfolgung verzichtet. Die Staatsanwaltschaft sah ein öffentliches Interesse und die Tatbestände der versuchten Körperverletzung, der Nötigung und fahrlässigen Körperverletzung (des Personenschützers).

Nur der letzte Vorwurf blieb letztlich nach Auffassung von Richter Göpfert rechtlich zu ahnden. Und zwar mit einer halbierten Strafe. Statt zu den im Strafbefehl geforderten 80 Tagessätze verurteilte er den jungen Mann zu 40 Tagessätzen zu 25 Euro und zu 1000 Euro, die an die Aufbaugilde zu zahlen sind.„Es hätte schlimmer kommen können“, freute sich der Angeklagte über den Teilerfolg. Sein Anwalt hatte einen Freispruch gefordert.