Im Prozess wegen des Tortenwurfs auf Innenminister Gall erreichte der Angeklagte am Donnerstag vor dem Amtsgericht Öhringen einen Teilerfolg. Das Strafmaß wurde halbiert. "Es hätte schlimmer kommen können", sagt der Angeklagte.
Wieder flogen vor dem Amtsgericht Öhringen Tortenstücke auf den Innenminister. Dieses Mal war die Szene aber nur ein Schauspiel, Teil einer Kundgebung vor dem Auftakt des Prozesses gegen einen 20-Jährigen Hohenloher. Ihm hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn vorgeworfen, im Frühjahr Innenminister Reinhold Gall bei einem Vortrag mit einer Sahnetorte beworfen zu haben. Gegen den Strafbefehl samt Verwarnung und einer Geldbuße über 2000 Euro hatte der junge Mann Widerspruch eingelegt. Deshalb wurde der Fall nun vor dem Amtsgericht verhandelt.
Oder besser: Sollte verhandelt werden. Denn der Prozess kam lange nicht in Fahrt. Verteidiger Martin Heiming stellte Befangenheitsanträge gegen Strafrichter Lutz Göpfert und den stellvertretenden Direktor des Amtsgerichts Peter Grosch. Über letzteren Antrag musste das Landgericht Heilbronn entscheiden, da kein weiterer Richter in Öhringen greifbar war. Nach 14 Uhr stand dann fest: Richter Göpfert ist nicht befangen, kann die Verhandlung beginnen. Die Befangenheitsanträge hatte Heiming mit den extrem hohen Sicherheitsvorkehrungen begründet. Weit mehr als ein Dutzend Polizeibeamte in Uniform und Zivil waren rund um das Amtsgericht im Einsatz, im Inneren waren weitere Beamte mit Personenkontrollen beschäftigt. Taschen, Handys, Geldbörsen – und natürlich Himbeertorte – mussten draußen bleiben. Die zahlreichen Medienvertreter mussten sich ausweisen.
Wie angekündigt, hatten linke Gruppen
den Prozessauftakt als Bühne genutzt. Die Organisierte Linke Heilbronn
hatte eine Kundgebung angemeldet. Ein junger Mann hatte sich mit einer
Maske als Innenminister Gall verkleidet. Symbolisch steckte er Blätter
mit der Aufschrift „Aufklärung“ in einen Papierschredder. Dann flogen
Tortenstücke auf den Schauspieler.
Nur der letzte Vorwurf blieb letztlich nach Auffassung von Richter Göpfert rechtlich zu ahnden. Und zwar mit einer halbierten Strafe. Statt zu den im Strafbefehl geforderten 80 Tagessätze verurteilte er den jungen Mann zu 40 Tagessätzen zu 25 Euro und zu 1000 Euro, die an die Aufbaugilde zu zahlen sind.„Es hätte schlimmer kommen können“, freute sich der Angeklagte über den Teilerfolg. Sein Anwalt hatte einen Freispruch gefordert.