Das Strafverfahren gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König am Amtsgericht Dresden ist eingestellt worden. Das teilten die Verteidiger des 60-Jährigen am Montag mit. Demnach stimmte die Staatsanwaltschaft Dresden einem entsprechenden Vorschlag des Pfarrers zu und beantragte die Verfahrenseinstellung. König hatte im Gegenzug zugestimmt, eine Geldauflage von 3.000 Euro zu zahlen. Jeweils die Hälfte der Summe geht an den Justizfiskus des Freistaats Sachsen und an den Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirk in Dresden-Mitte. Die Gerichtskosten werden von der Landeskasse getragen.
Es ist genug getritten worden
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden sagte, die Behörde habe der
Einstellung des Verfahrens vor allem deshalb zugestimmt, weil die
mutmaßlichen Taten schon drei Jahre zurücklägen. König wiederum
begründete seinen Vorschlag, das Verfahren einzustellen, damit, dass er
aufgrund christlicher Überzeugung nach der langen Phase des Haders und
des Streits einen Beitrag zum Rechtsfrieden leisten wolle. Er sei
erleichtert, aber nicht glücklich, sagte der Pfarrer nach der
Entscheidung des Gerichts. Das gesamte Verfahren habe sehr viel Energie
verschlungen.
Die Landtagsabgeordnete der sächsischen Linken,
Kerstin Köditz, sprach von einem guten Tag für die Demokratie in
Sachsen. Mit der Einstellung des Verfahrens habe eine "zuletzt eines
Rechtsstaats nur noch unwürdige Farce" ihr Ende gefunden. Dieser Prozess
hätte nie stattfinden dürfen. Eva Jähnigen, rechtspolitische Sprecherin
der sächsischen Grünen, ergänzte, von einem mit riesigem Aufwand
konstruierten Schuldvorwurf gegen Lothar König sei nichts übrig
geblieben. Bei den Ermittlungsbehörden habe lange Zeit der ideologische
Eifer über das Augenmaß gesiegt. Das müsse ein für alle Mal vorbei sein.
"Jurisdiktion ist Menschenwerk, das fehlsam ist. Der Angeklagte lässt sich bei seiner Entscheidung von seinem umfassenden seelsorgerischen Auftrag leiten, mit dem er sein gesamtes Leben verbindet. Mit diesem Auftrag ist ein versöhnlicher Abschluss eines für alle Beteiligten massiv belastenden Ereignisses (Verfahrens) besser zu vereinbaren als 'Rechthaberei', die in diesem Falle die Suche nach irdischem Recht-Behalten wäre, obschon die Geschichte über die Ereignisse am 19.2.2011 - Gott sei Dank - längst hinweggegangen ist."
Aus der Pressemitteilung der Verteidiger von Jugendpfarrer Lothar König
Vorwurf: Aktive Beteiligung am Aufruhr gegen Polizisten
Die Anklage hatte dem Jugendpfarrer unter anderem schweren Landfriedensbruch vorgeworfen. Grund war seine Beteiligung an den Protesten gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden am 19. Februar 2011. Dabei kam es auch zu gewalttätigen Ausschreitungen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte König mit Parolen, die er über einen Lautsprecherwagen verkündet haben soll, zur Eskalation beigetragen. So habe der 60-Jährige zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen. Der Geistliche hatte das stets abgestritten.
Gutachten entlastete König
Ein erster Prozess gegen König vor dem Amtsgericht Dresden war im Sommer 2013 geplatzt. Die Verteidigung hatte nach eigenen Angaben schon damals eine Einstellung des Verfahrens beantragt. Zuletzt war der für den 4. November 2104 geplante Neustart des Prozesses verschoben worden, um neue Beweisunterlagen sichten zu können. Dabei erwies nach Angaben der Verteidiger Königs ein vom Gericht eingeholtes Gutachten, dass die Vorwürfe der Anklage haltlos seien. Selbst die Justizbehörden in Dresden hätten danach eingesehen, dass eine weitere strafrechtliche Verfolgung des Jugendpfarrers nicht gerechtfertigt sei.