Rechtsradikale Neonazis im Dortmunder Rat müssen auf 42.000 Euro verzichten
Dortmund. Finazielle Schlappe für die Rechtsextremen im Dortmunder Rat: Die Stadtspitze verwehrt den beiden Ratsherren der NPD und der Partei "Die Rechte" den Status einer Ratsgruppe. Damit müssen die Neonazis vorerst auf 42.520 Euro verzichten. Der Beschluss hat nicht nur finanzielle Folgen.
Dortmunds rechtsextreme Ratsherren Dennis Giemsch von der ParteI "Die Rechte" und Axel Thieme (NPD) bilden nach Ansicht der Stadtspitze keine Gruppe. Die unmittelbare Folge: Ihnen stehen keine Zuwendungen aus der Stadtkasse zu. Als Gruppe hätten die Neonazis 42.520 Euro für ihre Arbeit im Rat erhalten. Eigentlich können sich zwei Einzelkämpfer unterschiedlicher Parteien als Ratsgruppe zusammentun und haben Anspruch auf entsprechende Zuwendungen. Doch dafür müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: es muss dabei ausschließlich um gemeinsame politische Ziele gehen und nicht um einen finanziellen Vorteil und mehr politischen Einfluss.
Die Verwaltungsspitze der Stadt ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass Letzteres vermutlich das Ziel der Vertreter von NPD und Die Rechte ist und sie keine Gruppe sind.
Stadtspitze: Zerwürfnis noch nicht überwunden
Vor der Wahl habe es ein tiefes Zerwürfnis zwischen den beiden Parteien gegeben und den Nachweis eines bereits "praktizierten Zusammenwirkens" hätten die beiden Mandatsträger bislang nicht erbracht. Dabei stützt sich die Stadt auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster in einem ähnlichen Fall. Hätten NPD und Rechte eine Gruppe bilden können, wäre es möglich gewesen, dass sie einen Platz in einem Ausschuss erhalten.
Bei der konstituierenden Sitzung des neugewählten Dortmunder Rats hatten NPD-Mann und der damals unter großem Medienrummel in den Rat eingezogene Alt-Hooligan und Neonazi Siegfried Borchardt noch intensiv die Köpfe zusammengesteckt und über eine Zusammenarbeit als Ratsgruppe beraten. Anfangs sah es auch so aus, als würden die beiden Rechtsextremisten diesen Plan umsetzen könne. Dann kam jedoch der Beschluss des OVG Münster, der nun die Pläne der Rechten durchkreuzen könnte.
Zusammenschluss unterhalb der Fraktionsebene
Während für die Bildung einer Fraktion drei Ratssitze nötig sind, reichen für die Bildung einer Gruppe zwei Ratsvertreter. Dieser Gruppe stehen dann zwei Drittel der finanziellen Zuwendungen zu, die die kleinste Fraktion im Rat - im Beispiel Dortmund ist dies die FDP/Bürgerliste - nach der Gemeindeordnung erhält. Der Status als Gruppe ermöglicht es auch Splittergruppen, die sich gemeinsam für ihre politischen Anliegen einsetzen wollen, Posten in Ausschüssen zu bekommen.