Hoyerswerda/Plauen. Vor dem Hintergrund der Misshandlungen von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen ermittelt die sächsische Polizei gegen einen Wachdienstmitarbeiter aus der Asylunterkunft in Hoyerswerda. Der 47-Jährige soll bereits Ende Juli im Streit einen Bewohner verletzt haben, wie die Beamten am Mittwoch mitteilten.
Ein weiterer Fall eines Wachmannes, der in einem Heim in Plauen verspätet den Notdienst zu einem kranken Asylbewerber gerufen haben soll, wird voraussichtlich Mitte November vor Gericht verhandelt. In Hoyerswerda war der Streit zwischen dem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes und einem 29 Jahre alten Tunesier den Angaben zufolge erst am Montag bekanntgeworden, als der Nordafrikaner in anderer Sache im Polizeirevier der ostsächsischen Kleinstadt ausgesagt habe. Er habe angegeben, dass der Wachmann ihn so schwer gestoßen habe, dass er stürzte und sich eine Rippenfraktur zuzog. Die Anschuldigungen würden nun von dem für Extremismus zuständigen Operativen Abwehrzentrum der Polizeidirektion Leipzig untersucht.
Betreiber des Heimes in Hoyerswerda ist das Essener Unternehmen European Homecare, das nach den Übergriffen privater Wachleute gegen Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen in die Kritik geraten war. In dem Plauener Fall war ein 43 Jahre alter Libyer Mitte Februar in einer Unterkunft an einer Lungenembolie gestorben. Der 44-jährige Wachmann soll trotz mehrfacher Aufforderung stundenlang keinen Arzt gerufen haben. Wegen unterlassener Hilfeleistung hatte das Amtsgericht Plauen deshalb Mitte September einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro verhängt.
Zuvor war der Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallengelassen worden, da der Libyer laut Obduktion so schwer krank war, dass auch sofortige Hilfe ihn nicht mehr hätte retten können. Gegen den Strafbefehl legte der Wachmann Einspruch ein, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. „Wenn mein Mandant Schuld hat, dann nicht er allein. Er hat auf Weisung gehandelt“, sagte Verteidiger Nils Hulinsky. Der Asylbewerber habe entgegen ärztlichem Rat die stationäre Behandlung abgebrochen. Deshalb habe die Heimleitung mitgeteilt, dass er bei einem Krankentransport keine Kostenerstattung mehr beanspruchen könne.