Zweite Klage gegen mutmaßlichen Tortenwerfer

Erstveröffentlicht: 
24.09.2014

 Der Prozess um einen Tortenwurf auf Innenminister Gall soll jetzt am 27. November vor dem Amtsgericht Öhringen stattfinden. Auf den angeklagten 20-Jährigen aus Hohenlohe kommt eine weitere Klage zu: Ein Personenschützer des Innenministers fordert Schmerzensgeld.

 

Für den Prozess um einen Tortenwurf auf Innenminister Gall (SPD) gibt es einen neuen Termin: Die Verhandlung soll am 27. November vor dem Amtsgericht Öhringen stattfinden. Den ersten Verhandlungstermin, der ursprünglich für den heutigen Donnerstag angesetzt war, hatte der zuständige Richter Lutz Göpfert aufgehoben. Er war mit dem einzigen geladenen Zeugen nicht zufrieden, weil dieser die Tat nicht gesehen habe.

 

Inzwischen gibt es neue Zeugen, bestätigt Göpfert auf Nachfrage: Einen Personenschützer und zwei weitere Augenzeugen. Die beiden besuchten im Februar eine Podiumsdiskussion in der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg. Dort soll ein 20-Jähriger aus dem Hohenlohekreis Innenminister Gall mit einer Himbeer-Sahne-Torte beworfen haben. Dem jungen Mann wirft die Staatsanwaltschaft Heilbronn deshalb unter anderem Nötigung, fahrlässige Körperverletzung und versuchte Sachbeschädigung vor.

 

Personenschützer fordert 2000 Euro Schmerzensgeld


Den 20-Jährigen erwartet aber noch ein zweiter Prozess. Das geht aus Gerichts-Unterlagen hervor, die unserer Zeitung vorliegen. Demnach hat ein Personenschützer von Innenminister Gall beim Amtsgericht Ludwigsburg Klage eingereicht. Der Mann saß in Ludwigsburg in der ersten Reihe, als mutmaßlich der 20-jährige Hohenloher eine Torte auf den Innenminister warf.

 

Der Personenschützer soll aufgesprungen sein und sich dabei ein Schienbein an einem Lautsprecherständer aufgerissen haben. Als er den Tortenwerfer umstieß, soll er sich außerdem am Finger verletzt haben. Der Personenschützer fordert deshalb unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro. Einen Termin für die Verhandlung gibt es bisher nicht.