Hanau. Abgeordnete genießen Immunität: Wollen die Justizbehörden sie strafrechtlich verfolgen, müssen sie erst einen Antrag stellen. Im Fall des NPD-Vorsitzenden Udo Pastörs, der im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sitzt, wurde das einfach vergessen - mit peinlichen Folgen.
Wegen einer Justiz-Panne ist ein
Strafverfahren gegen den Bundesvorsitzenden der rechtsextremen NPD, Udo
Pastörs, eingestellt worden. Es sei übersehen worden, einen Antrag zur
Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten aus
Mecklenburg-Vorpommern zu stellen, bestätigte der Sprecher des
Amtsgerichts Hanau, Thomas Berner, am Dienstag der Nachrichtenagentur
dpa. Wegen dieses Hindernisses konnte er auch nicht strafrechtlich
verfolgt werden. "Das ist schon eine Panne", räumte Berner ein.
Die
Hauptverhandlung in Hanau fand bereits am 5. August statt. Einzelheiten
wurden aber erst jetzt bekannt. Pastörs soll gegen das
Versammlungsgesetz verstoßen haben. Ihm war zur Last gelegt worden, als
Versammlungsleiter eine unangemeldete Demo am 1. Mai in Hanau abgehalten
zu haben.
Es war nicht das erste Mal, dass sich Pastörs vor Gericht verantworten musste. In einem anderen Fall hatte der Landtag in Schwerin im Januar 2014 die Immunität des NPD-Fraktionschefs aufgehoben. Damit konnte ein Urteil gegen ihn vollstreckt werden. Er war 2012 wegen Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vom Amtsgericht Schwerin zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Zahlung von 6000 Euro verurteilt worden. Pastörs hatte 2010 indirekt den Völkermord an den Juden geleugnet. (dpa)