Verfahren gegen NPD-Chef Pastörs scheitert an Justiz-Panne

Erstveröffentlicht: 
12.08.2014

Hanau. Abgeordnete genießen Immunität: Wollen die Justizbehörden sie strafrechtlich verfolgen, müssen sie erst einen Antrag stellen. Im Fall des NPD-Vorsitzenden Udo Pastörs, der im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sitzt, wurde das einfach vergessen - mit peinlichen Folgen.

 

Wegen einer Justiz-Panne ist ein Strafverfahren gegen den Bundesvorsitzenden der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, eingestellt worden. Es sei übersehen worden, einen Antrag zur Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern zu stellen, bestätigte der Sprecher des Amtsgerichts Hanau, Thomas Berner, am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Wegen dieses Hindernisses konnte er auch nicht strafrechtlich verfolgt werden. "Das ist schon eine Panne", räumte Berner ein.

Die Hauptverhandlung in Hanau fand bereits am 5. August statt. Einzelheiten wurden aber erst jetzt bekannt. Pastörs soll gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben. Ihm war zur Last gelegt worden, als Versammlungsleiter eine unangemeldete Demo am 1. Mai in Hanau abgehalten zu haben.

 

Es war nicht das erste Mal, dass sich Pastörs vor Gericht verantworten musste. In einem anderen Fall hatte der Landtag in Schwerin im Januar 2014 die Immunität des NPD-Fraktionschefs aufgehoben. Damit konnte ein Urteil gegen ihn vollstreckt werden. Er war 2012 wegen Verleumdung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vom Amtsgericht Schwerin zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Zahlung von 6000 Euro verurteilt worden. Pastörs hatte 2010 indirekt den Völkermord an den Juden geleugnet. (dpa)