NSU-Prozess: Zeuge darf nicht aussagen

Erstveröffentlicht: 
03.06.2014

Im NSU-Prozess weigert sich das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz die Identität eines wichtigen Zeugen preiszugeben. Als Grund wurde seine Tätigkeit als V-Mann genannt und die Befürchtung, dass er bei einem Auftritt vor Gericht dechiffriert wird.

 

Das Nachrichtenmagazin Spiegel berichtetet, dass Thomas R., ein weiterer V-Mann, kurz vor seinem Tod eine CD mit der Aufschrift ”NSU/NSDAP“ an das Landesamt in Hamburg geschickt hat. Der neue Zeuge soll in Verbindung mit dieser CD stehen. Daraufhin forderte die Bundesanwaltschaft, dass der V-Mann als Zeuge aussagt. Allerdings hat das Verfassungsschutz in Hamburg dies abgelehnt und eine entsprechende Erklärung nach Karlsruhe geschickt.

 

Weil die einzige Überlebende des Trios, Beate Zschäpe, von ihrem Recht zu schweigen gebracht macht, sind immer noch viele Fragen in diesem Fall unbeantwortet. Es kommt kein Licht in die Machenschaften der Terrororganisation, die im Dunkel liegen.