Vergangene Woche thematisierte das Conne Island öffentlich, dass einzelne Mitarbeiter von Februar 1999 bis Oktober 2000 vom sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz überwacht worden seien. Auf Nachfrage der L-IZ äußerte sich der Geheimdienst selbst überraschend zu dem Vorgang."Das Conne Island in Leipzig war seiner Zeit mitbetroffen, weil die dort vorhandene Infrastruktur durch konkrete Personen genutzt wurde", erklärt LfV-Sprecherin Christina Iskander.
Maßnahmen nach dem sächsischen G-10-Gesetz dürfen sich nämlich nur gegen
Einzelpersonen, nicht aber gegen Versammlungsstätten oder Institutionen
richten. Die Überwachungsmaßnahmen, die zwischen 1996 und 2001
stattfanden, richteten sich gegen das "Bündnis gegen Rechts" (BgR) und
die "Rote Antifaschistische Aktion Leipzig" (RAAL). Beide Organisationen
haben mindestens zwei Dinge gemein. Erstens: Sie sind nicht mehr aktiv.
Zweitens: Der Inlandsgeheimdienst stuft sie als "linksextrem" ein.
"Öffentlich trat das BgR erstmals als Organisator der Demonstration 'Das
Ende der faschistischen Zentren, wie wir sie kennen' am 16. November
1996 in Wurzen auf", berichtet Iskander. Mit der Entwicklung einer
Strategie zum dezentralen Angriff auf den politischen Gegner, bei deren
erstmaliger Anwendung am 1. Mai 1998 es zu schweren Auseinandersetzungen
zwischen Autonomen und der Polizei bzw. dem politischen Gegner kam,
habe die Gruppe, so die Geheimdienstlerin, Anerkennung innerhalb der
bundesweiten autonomen Szene erlangt.
"Die linksextremistische 'Rote Antifaschistische Aktion Leipzig' (RAAL)
gründete sich Anfang des Jahres 1999, die Auflösung erfolgte im Jahr
2001", führt die Pressesprecherin aus. "Innerhalb der sächsischen
autonomen Szene etablierte sich die RAAL vor allem durch den Aufbau von
Jugendantifagruppen und Vernetzungsstrukturen."
Nach Angaben des Verfassungsschutzes ist das Conne Island heute "die
zentrale Anlaufstelle" für Leipziger Autonome. "Zu den Nutzern gehört
unter anderem die linksextremistische 'Antifa Klein-Paris'", so
Iskander. Die Gruppe beteiligt sich derzeit an antirassistischen
Aktionswochen.
Dem Nachrichtendienst ist auch nicht entgangen, dass im „CEE IEH“, dem
Newsflyer des Conne Island, neben kulturellen Beiträgen auch Artikel zu
in der linksextremistischen Szene diskutierten Themen veröffentlicht
würden. "Linksextremistische Gruppierungen nutzten das 'CEE IEH' zur
Veröffentlichung eigener Beiträge bzw. Stellungnahmen oder zu
Werbungszwecken", teilt Behördensprecherin Iskander mit. "Im Jahr 2011
traf dies auf den 'Antifaschistischen Frauenblock Leipzig' (AFBL) und
die 'Phase 2' (Szene-Zeitschrift/Anm. Redaktion) sowie im Jahr 2012 auf
die 'Leipziger Antifa' (LeA) zu."
Dass sich der sächsische Verfassungsschutz zu einer konkreten
Überwachungsmaßnahme äußert, ist ein Novum. Bislang lautete die
pauschale Antwort gegenüber Journalisten in aller Regel, man äußere sich
prinzipiell nicht zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Warum die
betroffenen Mitarbeiter des Conne Islands erst 14 Jahre nach Beendigung
der Maßnahmen informiert worden sind, dass ihre Telefone abgehört und
Briefe mitgelesen wurden, lässt die LfV-Sprecherin allerdings im
Dunkeln.