Am morgen des 19.03.2014 wurde der palästinensische Geflüchtete Motasem N. aus dem Göttinger Asklepiosklinikum abgeschoben. Der Betroffene kommt aus Syrien und ist schwer krank. Da er in Polen einen Asylantrag gestellt hatte, wurde die Dublin Verordnung ohne Rücksicht auf seinen prekären gesundheitlichen und familiären Zustand angewandt.
Nach einem Suizidversuch am 13.03.2014 befand sich der Geflüchtete in psychiatrischer Behandlung im Asklepios Klinikum Göttingen. Auf Anfrage der Ausländerbehörde Northeim wurde vom Asklepios die Reisefähigkeit festgestellt. In den frühen Morgenstunden wurde Motasem N. von Bundespolizist_innen abgeholt und wahrscheinlich nach Polen gebracht. Hier hatte er laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuerst die EU betreten. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisierte die Abschiebung Motasem N.s und rief die niedersächische Regierung zur Aussetzung der Abschiebungen nach der Dublin II / III Verordnung auf. Motasem N.s ebenfalls suizidgefährdete Ehefrau sitzt derweil allein im Göttinger Asklepios Klinikum.
Kritik vom niedersächsischen Flüchtlingsrat (http://www.nds-fluerat.org/12939/
pressemitteilungen/fluechtlingsrat-appelliert-an-landesregierung-dublin-abschiebungen-
stoppen/).
Flüchtlingsrat appelliert an Landesregierung: Dublin-Abschiebungen stoppen!
Meldung vom Mittwoch den 19.03.2014 - Abgelegt unter: Pressemitteilungen
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat heute morgen an den niedersächsischen Innenminister appelliert, die für heute geplante Abschiebung des palästinensischen Flüchtlings Motasem N. aus Syrien nach Polen zu stoppen. Aus aktuellem Anlass appelliert der Flüchtlingsrat zugleich an das Land, Abschiebungen auf der Grundlage der Dublin III – Verordnung bis auf Weiteres auszusetzen und über den Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen.
Der 33-jährige Flüchtling Motasem N. wurde heute morgen aus der Psychiatrie abgeholt, in die er wegen Suizidalität eingewiesen worden war, und soll auf Veranlassung der Ausländerbehörde des Landkreis Northeim in ärztlicher Begleitung unter Mitgabe von Medikamenten unter Inkaufnahme einer Familientrennung nach Polen überstellt werden. Seine Frau befindet sich ebenfalls in ärztlicher Behandlung.
Die Dublin III – Verordnung ist ein Vertragswerk, über das Europa die Verantwortung für Flüchtlinge an die Peripherie abschiebt. Dieses System organisierter Verantwortungslosigkeit hat den Aufbau einer riesigen Bürokratie zur Folge, die eine Verschiebung von Flüchtlingen kreuz und quer durch Europa organisiert. Es führt zu immer mehr Abschiebungen von Flüchtlingen aus Deutschland – auch in Länder, in denen ein faires Asylverfahren nicht zu erwarten ist, wo Flüchtlinge regelmäßig inhaftiert werden oder keine hinreichenden menschenwürdigen Existenzbedingungen vorfinden. Statt Menschen zu
verschieben, sollte ein Ausgleich über Finanzhilfen der EU an diejenigen Staaten erfolgen, die mehr Flüchtlinge aufnehmen. Europa braucht ein solidarisches Aufnahmesystem, das Flüchtlinge schützt statt abschiebt.
Es ist ein Unding, dass Flüchtlinge aus Syrien überhaupt im Rahmen von Dublin III abgeschoben werden, während wir uns gleichzeitig bemühen, syrische Flüchtlinge bei uns aufzunehmen. Im konkreten Fall fehlt uns jedes Verständnis für das Vorgehen der Ausländerbehörde. In Dublin-Fällen ist das BAMF Herrin des Verfahrens, über den konkreten Vollzug der Abschiebung und die Prüfung, ob eine Abschiebung aufgrund von Krankheit bzw. unter Berücksichtigung des Schutzes der Familie stattfinden kann, entscheidet aber die Ausländerbehörde. Sie hätte es in der Hand, die Abschiebung zu stoppen, aber sie will die Abschiebung um jeden Preis durchsetzen.
Herr N. hat in Polen einen Asylantrag gestellt, daher soll Polen für die Durchführung des Verfahrens zuständig sein. Das Dublin-Verfahren wurde eingeleitet, und der Landkreis Northeim hat die Rückschiebung nach Polen für den 19.03.2014 angeordnet. Das Verfahren seiner Frau ist noch nicht abgeschlossen, daher kann sie noch bleiben.
Seitdem Herr N. über die geplante Abschiebung nach Polen informiert ist, verweigert er sämtliche ärztliche Maßnahmen (Medikationen, regelmässige wöchentlich Bluttransfusionen). Seine Frau hat bereits im Januar 2014 einen Suzidversuch unternommen, weil sie keinerlei Perspektive auf ein würdiges Leben sieht. Sie ist deshalb in therapeutischer Behandlung.
Am 13.03.2014 hat auch Herr N. versucht, sich das Leben zu nehmen, und wurde gemeinsam mit seiner Frau in die Asklepios Fachklinik nach Göttingen eingewiesen. Aus dieser Klinik wurde er heute morgen abgeholt und soll nun nach Polen überstellt werden, wo er wahrscheinlich in eine Psychiatrie eingewiesen wird.
Herr N. leidet an einer chronischen Hepathitis und an einer Thalassanämie, seine Frau ist traumatisiert und hochgradig suizidgefährdet. Sie möchten nicht getrennt werden. Der Landkreis Northeim möchte auf den Schutz von Ehe und Familie nur Rücksicht nehmen, wenn eine Heiratsurkunde vorgelegt werden könnte, was angesichts der derzeitigen Situation in Syrien wohl kaum möglich ist. Auf Nachfrage bestätigte der Landkreis Northeim, dass er keinerlei Unterlagen oder Hinweise besitzt, die Zweifel an dem Bestehen der Ehe begründen könnten. Obwohl die Eheleute nun eine eidesstattliche Erklärung über ihre Eheschließung vorgelegt haben, will der Landkreis Northeim auf den Zusammenhalt der Eheleute keine Rücksicht nehmen. Der Landkreis Northeim handelt unmenschlich. Er könnte die Abschiebung von Herrn N. zumindest bis zum Abschluss des Dublin-Verfahrens seiner Frau aussetzen.
zum Fall der Familie N. bei fairbleib Göttingen: Tel. 0551 – 4886415 bzw. 0171 – 1457163
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen ist für seine Arbeit auf Spenden angewiesen. Unterstützen Sie uns: - Konto 4030 460 700 - GLS Gemeinschaftsbank eG - BLZ 430 609 67 - Zweck: Spende, oder werden Sie Fördermitglied im Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.! Spenden an den Flüchtlingsrat sind steuerlich absetzbar.
In eigener Sache: WIR haben über Recherche darüber erfahren und wünschen der Familie Alles Gute. WIR entschuldigen uns dafür, dass WIR nix eigenes dazu geschrieben haben und "nur" (gut) geschriebene Artikel, die die Aktion verständlich vermitteln können verwendeten. Den Spendenaufruf des Flüchtlingsrates und Telefonnummern haben WIR mit hinein genommen, weil WIR sie zum am Ball bleiben wichtiger finden als unser "Geschmiere".
WIR haben zudem nichts mit dem Flüchtingsrat, Fairbleiben und MOG zu tun! Dieser Artikel
basiert auf Recherche und Plagiate.
Dr.DR.Prof. Känguruh
von Coska am 19. März 2014 veröffentlicht in Kurzmeldungen unter: http://monstersofgoe.de
/2014/03/19/suizidgefahrdeter-gefluchteter-aus-asklepois-abgeschoben/