[Plauen] Im Gedenken an Ahmed J.

Plauen: Im Gedenken an Ahmed J.

Ahmed J. wurde gerade einmal 43 Jahre alt. Der lybische Familienvater, der mit seiner Frau und seinem 10 Monate alten Kind erst Ende 2013 nach Deutschland geflohen war, starb in den frühen Morgenstunden des vergangenen Freitags auf dem Flur der Gemeinschaftsunterkunft in der Kasernenstraße in Plauen. Ahmeds Tod war tragisch, war vermeidbar, war unnötig – denn die Gründe liegen auch in den diskriminierenden Strukturen, denen Geflüchteten in Deutschland ausgesetzt sind.

 

Seit Tagen klagte Ahmed über starke Schmerzen. Nachdem er vergangenen Dienstag im Plauener Krankenhaus behandelt worden war, kehrte er ins Heim zurück. Inzwischen wurde bekannt, dass Ahmed J. an einer Lungenembolie starb, die durch eine chronische Rippenfellentzündung ausgelöst wurde. Warum dies nicht bereits im Krankenhaus festgestellt wurde und der offensichtlich schwerkranke Mann ohne Diagnose zurück in das Heim geschickt wurde, bleibt zu hinterfragen. In dem maroden Gebäudekomplex in der Plauener Kasernenstraße sind derzeit ca. 290 Geflüchtete untergebracht, das Heim gilt als restlos überfüllt. Beinahe wöchentlich werden derzeit neue Flüchtlinge dem Heim zugewiesen, während in der Stadt selbst gerade bei kommunalen Wohnungen ein massiver Leerstand herrscht.

 

In der Nacht von Donnerstag zu Freitag hatte sich Ahmeds Zustand derart verschlechtert, dass die Frau Ahmeds einen Wachmann bat, einen Krankenwagen zu rufen. Dieser weigerte sich jedoch. Als weitere Heimbewohner Hilfe forderten, verbarrikadierte sich dieser in seinem Wachhäuschen. Geschlagene zwei Stunden dauerte es, bis es anderen Heimbewohnern gelang, einen Krankenwagen zu rufen und schließlich Hilfe eintraf. Da war Ahmed bereits tot.

 

Der Tod Ahmeds, der vergangenen Freitag durch Presseberichte bekannt wurde, wirft ein Licht auf die Lebensumstände von Refugees in Deutschland und zeigt wieder einmal die Entmündigung und Hilflosigkeit der Geflüchteten im bundesdeutschen Lagersystem. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen den Wachschutzmitarbeiter wegen unterlassener Hilfeleistung. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurde inzwischen fallengelassen.

 

Spontan versammelten sich am Samstag Nachmittag etwa 20 Menschen vor dem Asylbewerberheim in der Kasernenstraße, um Ahmed J. zu gedenken. Im Anschluss wurde im Stadtzentrum eine Kundgebung durchgeführt. Etwa 30 Leute erinnerten mit Transparenten, Flyern und Redebeiträgen an den Tod Ahmed J.s und zugleich an die Diskriminierung von Geflüchteten innerhalb der Festung Europa.

 

Wir wollen die Deutung und Bewertung des Todes von Ahmed J. nicht der Polizei und der Ausländerbehörde überlassen. Natürlich sind Gerüchte nicht förderlich, müssen die Ergebnisse der Ermittlungen abgewartet werden. Doch es ist zweifellos klar: Der Tod von Ahmed war mehr als nur ein tragischer Unglücksfall, sondern ein Beispiel für die strukturelle Diskriminierung von Geflüchteten. Während zum Einen jeder Schritt, jede Bewegung von den Behörden vorgegeben und reglementiert wird, bleibt im Zweifelsfall medizinische Unterstützung verweigert. So schreibt das bundesdeutsche Asylbewerberleistungsgesetz vor, dass Flüchtlinge nur bei akuten Problemen ärztliche Hilfe konsultieren dürfen – wie akut diese Probleme sind, legen in der Regel Sachbearbeiter*innen der zuständigen Behörden fest. Ein Zustand, den wir als nicht hinnehmbar erachten.

 

IM GEDENKEN AN AHMED J.