Es sollte ein Spaß sein: Im Rahmen eines Junggesellenabschiedes legte der rechtsextreme Harald B. zwei Schweinekopfhälften vor der Sehitlik-Moschee in Neukölln ab. Nun musste er sich vor Gericht verantworten. Ein Kassenbon wurde ihm zum Verhängnis. von Kerstin Gehrke.
Der Anschlag war abscheulich und schockierte: Zwei Schweinekopfhälften waren vor der Sehitlik-Moschee in Neukölln abgelegt worden. Einer der Täter hinterließ ungewollt eine heiße Spur: Ein Kassenbon, der den Fleischkauf belegte. Es war Harald B., der kurz vor dem islamfeindlichen Anschlag den abgetrennten Schweinekopf mit seiner EC-Karte bezahlt hatte. Ein Geständnis legte der Mann, der als rechtsextrem gilt, nicht ab. Das Urteil nahm der 26-Jährige nun regungslos entgegen: 1200 Euro Strafe.
Es waren zwei vermummte Personen, die sich am frühen Morgen des 28. April 2012 an das auf das Gelände des Religionshauses am Columbiadamm geschlichen hatten.
Sie hatten eine große Tüte und legten sie am Eingang ab. Mehr konnte auf einem Video aus der Überwachungskamera nicht erkannt werden. Angst und Besorgnis herrschte im Gotteshaus. Ein Schweinekopf vor der Tür ist für Moslems eine schwere Beleidigung. Das Schwein gilt im Islam als unreines Tier. Es gab zudem im Jahr 2012 auch andere Anschläge.
Harald B. arbeitete damals in einem Supermarkt in Blankenfelde. Derzeit ist er Schüler und will das Abitur nachholen. Kenner der rechten Szene bezeichnen ihn als langjährigen Aktivisten. Er sei bei Aufmärschen aufgefallen, man habe ihn an NPD-Infoständen in Aktion gesehen. Als er den geteilten Schweinekopfes kaufte, witzelte er gegenüber Kollegen: „Soll ein Spaß bei einem Junggesellenabschied sein.“ Die 6,48 Euro zahlte er per Karte.
Der Richter sah B. als Schweinekopf-Täter überführt Vor dem Amtsgericht hüllte sich B. in Schweigen, als es um den Vorwurf ging. In eigener Sache aber jammerte er nicht zu knapp. Als der Verdacht gegen ihn laut wurde, sei er im Wohnumfeld und in seiner Schule einem „Mobbing“ ausgesetzt gewesen. Er rückte angeblich von der NPD ab. „Ich hoffe sehr, dass es stimmt“, sagte der Richter, der B. als Schweinekopf-Täter überführt sah. Wegen Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft ergingen 80 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das entsprach dem Antrag des Anklägers.