![Kamera im Anschlag. Demonstration werden grundsätzlich gefilmt, wenn die Polizei konkrete Straftaten erwartet. Der Berliner Senat hat im April 2013 auch Übersichtsaufnahmen ohne Verdacht auf Auseinandersetzungen erlaubt. FOTO: DPA Kamera im Anschlag. Demonstration werden grundsätzlich gefilmt, wenn die Polizei konkrete Straftaten erwartet. Der Berliner Senat hat im April 2013 auch Übersichtsaufnahmen ohne Verdacht auf Auseinandersetzungen erlaubt. FOTO: DPA](../../system/files/images/1922951457.jpg)
![]() |
linksunten Archiv |
|
Kamera im Anschlag. Demonstration werden grundsätzlich gefilmt, wenn die Polizei konkrete Straftaten erwartet. Der Berliner Senat hat im April 2013 auch Übersichtsaufnahmen ohne Verdacht auf Auseinandersetzungen erlaubt. FOTO: DPA
|