Am
5. September 2013 mußte sich erneut ein Mitglied der Initiative in
Gedenken an Oury Jalloh vor dem Magdeburger Amtsgericht wegen
Verleumdung verantworten.
Der Angeklagten wird vorgeworfen im Rahmen
einer Demonstration vor dem Landgericht Magdeburg im März 2012 durch den
Ausruf “Ihr Mörder!”drei Polizisten in ihrer persönlichen Ehre verletzt
zu haben. Durch diese Äußerung soll sie außerdem versucht haben das
Ansehen der ganzen Polizeibehörde zu schädigen, indem sie wissentlich
die Unwahrheit gesagt haben soll.
Die Angeklagte verteidigt sich
selbst und verlas zu Beginn ihrer Verhandlung eine Prozesserklärung, in
welcher sie mehrere schwerwiegende Vorwürfe gegen die Justiz in
Sachsen-Anhalt vorbrachte und auch den für diesen Fall zuständigen
Richter Schleupner für befangen erklärte.
Diesen Antrag begründete
sie unter anderem damit, dass seit dem Tod von Oury Jalloh, der an
Händen und Füßen angekettet in einer Polizeizelle verbrannte, nur
diejenigen verfolgt werden, die sich lautstark für die Aufklärung der
Todesumstände einsetzen, während die Mörder frei herumlaufen können.
Außerdem
führte sie aus, dass die Polizeibehörde sich selbst am meisten
geschadtet hat, weil sie wichtige Beweismittel verschwinden ließ und
Polizisten im Zeugenstand kollektiv gelogen haben.
Die Richter in
Dessau und Magdeburg verweigern die Suche nach den Mördern von Oury
Jalloh, indem sie einen Mord von vorn herein negierten und in vier
langen Prozessjahren alle Lügen überhörten und alle Beweimittel, die
eindeutig für die Ermordung von Oury Jalloh durch Dessauer Polizeibeamte
sprechen, nicht sehen wollen.
Vor wenigen Wochen wurde bereits ein
anderes Mitglied der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh für schuldig
befunden, Polizeibeamte am Rande der Gerichtsverhandlungen in Magdeburg
beleidigt zu haben. In diesem Prozess hatte sich der Chef vom
Staatsschutz Magdeburg, Frank Schwitzer, besonders hervorgetan. Es
stellte sich heraus, dass er alle geladenen Polizist_innen dazu
aufgefordert hatte, Anzeige gegen eine ganz bestimmte Person der Oury
Jalloh Initiative zu stellen.
Zudem hatte Schwitzer versucht den
einzigen zwei Zivilzeuginnen einzureden, etwas gehört zu haben, was sie
gar nicht gehört hatten. Zur Krönung des Ganzen hatte dieser
Staatsschutzchef auch einen offensichtlichen Neonazi dazu bewegen
wollen, ebenfalls eine Anzeige gegen diese Person wegen Beleidigung zu
erstatten.
Frau Nolte, die zuständige Richterin am Magdeburger
Amtsgericht hatte ihr Urteil bereits geschrieben, bevor der Angeklagte
sein umfangreiches Plädoyer verlesen hatte. Zum Entsetzen der
Prozessbeobachter_innen erklärte sie, dass sie überhaupt keine Zweifel
an der Schuldigkeit des Angeklagten hätte und verhängte eine Strafe von
4.500 €!
Dieses Vorgehen unterstreicht einmal mehr, dass in
Sachsen-Anhalt diejenigen rücksichtslos verfolgt und verurteilt werden,
die “Mörder” schreien, während die Mörder von Oury Jalloh vom
Polizeiapparat und der Justiz in allen Ebenen geschützt werden.
Am
18. September 2013 findet die Fortsetzung des aktuellen
Repressionsprozesses vor dem Amtsgericht Magdeburg statt. Die Initiative
in Gedenken an Oury Jalloh kritisiert die Vorgehensweise von Polizei
und Gerichten in Sachsen – Anhalt auf das schärftse und wertet dieses
Verfahren als vorgeschobenes Ereignis, um die Kriminalisierung einzelner
Mitglieder voranzutreiben.
Oury Jalloh – Das war Mord!
Fortsetzungstermin der Verhandlung gegen die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh:
Mitwoch, 18.09.2013 um 10:15 Uhr
Amtsgericht Magdeburg
Breiter Weg 203-206
(Saal ist noch nicht bekannt, bitte auf Aktualiserungen achten:
http://initiativeouryjalloh.wordpress.com )
Video-Link: http://www.youtube.com/watch?v=Cb5CjkjgxeU&feature=youtu.be